Im Jahr 2002 verklagen zwei Minderjährige aus New York, Ashley Pelman und Jazlen Bradley, vertreten durch ihre Eltern, McDonald's vor den Gerichten des Bundesstaats und dann vor dem Bundesgericht für den Southern District of New York. Sie machen geltend, dass der Konzern für ihre Fettleibigkeit und die damit verbundenen Erkrankungen verantwortlich sei.
Die Vorwürfe
Die Klage umfasst fünf Klagegründe: irreführende Geschäftspraktiken im Sinne des New Yorker Consumer Protection Act (Abschnitte 349 und 350 des General Business Law), an Kinder gerichtetes Marketing, Fahrlässigkeit, fehlende Warnhinweise und den angeblich suchterzeugenden Charakter der Produkte. Die Klägerinnen werfen McDonald's insbesondere vor, sein Essen als „nahrhaft“ dargestellt und die Gehalte an Cholesterin, Fetten, Salz und Zucker nicht korrekt offengelegt zu haben.
Die Abweisung von 2003, und der Satz, der um die Welt ging
Am 22. Januar 2003 weist Richter Robert W. Sweet die Klage vollständig ab - erlaubt den Klägerinnen jedoch, sie innerhalb von dreißig Tagen neu zu fassen. Die Begründung ist berühmt geblieben:
„Es ist allgemein bekannt, dass Fast Food im Allgemeinen und McDonald's-Produkte im Besonderen hohe Gehalte an Cholesterin, Fetten, Salz und Zucker enthalten und dass diese Eigenschaften gesundheitsschädlich sind. […] Wenn eine Person weiß oder wissen müsste, dass der Verzehr üppiger Portionen von McDonald's-Produkten gesundheitsschädlich ist und zu einer Gewichtszunahme führen kann, ist es nicht Aufgabe des Rechts, sie vor ihren eigenen Exzessen zu schützen. Niemand ist gezwungen, bei McDonald's zu essen.“Richter Robert W. Sweet, Pelman v. McDonald's Corp., 237 F. Supp. 2d 512 (S.D.N.Y., 22. Januar 2003) - aus dem Englischen übersetzt
Der Richter versieht seine Abweisung jedoch mit einem entscheidenden Vorbehalt: Eine Haftung könnte begründet sein, wenn die freie Wahl des Verbrauchers „ein Trugbild“ würde, etwa wenn die für diese Wahl notwendige Information verborgen wäre. Er fordert die Klägerinnen auf nachzuweisen, dass die Produkte so stark verarbeitet wurden, dass sie „völlig anders und gefährlicher“ sind, als sie scheinen - daher seine Formulierung über die Chicken McNuggets, „eine McFrankenstein-Schöpfung aus Bestandteilen, die kein Koch zu Hause verwenden würde“.
Die geänderte Klage wird am 3. September 2003 erneut abgewiesen, mangels eines hinreichend nachgewiesenen Kausalzusammenhangs: Das Gericht wollte wissen, was die Klägerinnen sonst aßen, welche körperliche Aktivität sie ausübten und welche familiäre Vorgeschichte sie hatten.
Das Berufungsgericht stellt einen Teil der Klage wieder her
Am 25. Januar 2005 hebt das Bundesberufungsgericht für den Second Circuit (Pelman ex rel. Pelman v. McDonald's Corp., 396 F.3d 508) unter der Feder von Richter Jed S. Rakoff diese Abweisung teilweise auf und verweist die Sache zurück.
Der Grund ist verfahrensrechtlicher, nicht moralischer Natur: Abschnitt 349 des New Yorker Gesetzes, der „irreführende Handlungen oder Praktiken“ sanktioniert, verlangt keinen Nachweis, dass der Verbraucher sich auf die Werbung verlassen hat. Er unterliegt daher nicht den verschärften Anforderungen an den Klagevortrag; die allgemeine Regel genügt.
„Dies ist die Art von Informationen, die zu Recht in das Beweisermittlungsverfahren (discovery) gehört, und nicht das, was zur Erfüllung der begrenzten Anforderungen an den Klagevortrag nach Regel 8(a) verlangt wird.“Berufungsgericht der Vereinigten Staaten, Second Circuit, 25. Januar 2005 - aus dem Englischen übersetzt
Die auf Abschnitt 350 gestützten Ansprüche gelten dagegen als aufgegeben, da sie in der Berufung nicht begründet wurden - ein Punkt, der oft falsch wiedergegeben wird.
Das Ende, ohne Urteil in der Sache
Die Klage wird keinen Erfolg haben. Am 27. Oktober 2010 wird die Zulassung der Sammelklage verweigert: Die Kausalitätsfragen werden als zu individuell beurteilt. Im Februar 2011 nehmen die Parteien die Klage zurück. Kein Gericht hat jemals in der Sache über die Verantwortung von McDonald's für die Fettleibigkeit der Klägerinnen entschieden.
Die „cheeseburger bills“
Die gesetzgeberische Reaktion war dagegen beträchtlich. Im Kongress zielte der vom Abgeordneten Ric Keller eingebrachte Personal Responsibility in Food Consumption Act darauf ab, Zivilklagen gegen Hersteller und Verkäufer von Lebensmitteln wegen Schäden im Zusammenhang mit Gewichtszunahme zu verbieten. Das Repräsentantenhaus verabschiedete ihn zweimal - mit 276 zu 139 Stimmen am 10. März 2004, dann mit 306 zu 120 am 19. Oktober 2005 -, doch der Senat stimmte nie darüber ab. Der Bundestext blieb toter Buchstabe.
Die Bundesstaaten hingegen haben Gesetze erlassen: Laut einer Studie des Public Health Advocacy Institute wurden zwischen 2003 und 2012 fünfundzwanzig „Commonsense Consumption Acts“ verabschiedet, ein sechsundzwanzigster 2013, die den Akteuren der Lebensmittelbranche zivilrechtliche Immunität für Schäden im Zusammenhang mit langfristigem Konsum gewähren.
Die Verbindung zur Akte aus Antibes ist indirekt, aber real: Es ist dieselbe Grundfrage, die sich von einem Prozess zum nächsten wiederfindet - wie weit haftet der Unternehmer, der ein Netz und dessen Kommunikation organisiert, für das, was dieses Netz hervorbringt? Der französische Rechtsstreit hat sie auf dem Terrain des Vertrags gestellt, bei der Anwendung der Auflösungsklausel; der Fall Liebeck hat sie auf dem der Produkthaftung gestellt.
Das Verfahren, und was es über das amerikanische Recht aussagt
Drei Merkmale dieses Falls verdienen eine Erklärung, weil sie in fast allen amerikanischen Rechtsstreitigkeiten des Netzes wiederkehren.
Es war eine beabsichtigte class action. Zwei namentlich genannte Klägerinnen handelten im Namen einer Gruppe New Yorker Minderjähriger. Eine solche Klage wird erst dann wirklich zu einer Sammelklage, wenn der Richter die Gruppe zulässt - ein entscheidender Schritt, denn er verwandelt einen Einzelstreit in ein Massenrisiko. Pelman wurde nie in der Sache entschieden.
Der Beklagte war die Systemzentrale. Die Klägerinnen verklagten McDonald's Corporation, die Gesellschaft, die die Marke besitzt und die Standards vorschreibt, und nicht die Gesellschaften, die die Restaurants betreiben. Es ist die wiederkehrende Frage des Franchising: Wer haftet, wenn das Netz die Regeln schreibt und der Franchisenehmer sie anwendet?
Die Forderungen umfassten Strafschadensersatz, einen dem amerikanischen Recht eigenen Mechanismus, der keinen Schaden ersetzt, sondern ein Verhalten bestraft. Es wurde keiner zugesprochen.
Ein nützlicher Hinweis für alle, die nachprüfen wollen: Die wesentlichen Rechtsstreitigkeiten einer börsennotierten US-Gesellschaft werden in ihrem Jahresbericht 10-K unter der Rubrik „Legal Proceedings“ aufgeführt, der jedes Jahr bei der SEC eingereicht wird und kostenlos eingesehen werden kann.