Referenzen & Rechtslehre · 09.03.2000
Code pénal — Betrug (Art. 313-1)
Wiedergabe von Artikel 313-1 des Code pénal, der den Betrug definiert und unter Strafe stellt, als Referenzelement zur Akte genommen.
- Art
- Referenztext
- Datum
- 09.03.2000
Zusammenfassung
Übersichtsblatt
Artikel 313-1 des Code pénal — Betrug
Überblick: Wiedergabe von Artikel 313-1 des Code pénal, der den Betrug definiert und unter Strafe stellt, als Referenzelement in die Akte aufgenommen.
Das Wesentliche
Das Dokument gibt Artikel 313-1 des Code pénal wieder: Betrug wird darin definiert als die Täuschung einer Person durch Verwendung eines falschen Namens oder einer falschen Eigenschaft, durch Missbrauch einer wahren Eigenschaft oder durch arglistige Machenschaften, um sie zur Herausgabe von Geldern, Wertpapieren oder Gütern, zur Erbringung einer Dienstleistung oder zur Zustimmung zu einer Handlung zu bewegen. Die angegebene Strafe beträgt fünf Jahre Freiheitsstrafe und 2.500.000 F Geldstrafe (damals geltende Fassung).
Tragweite
Zur Stützung einer Lesart des Sachverhalts zusammengestellter Referenztext; es handelt sich nicht um ein Verfahrensdokument, sondern um ein dokumentarisches Hilfsmittel der Akte.
Automatisch aus dem Text des Dokuments erstelltes Übersichtsblatt.
Das Dokument
Volltext
Volltext des Dokuments, wie er in der ursprünglichen Akte enthalten war (nativ digitale Quelle).
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