Am Morgen des 12. August 1999 finden sich rund 300 Menschen, Viehhalter, Bauern und Gewerkschaftsaktivisten, auf der Baustelle des künftigen McDonald's-Restaurants in Millau im Departement Aveyron ein. Laut AFP handelt es sich um Mitglieder der Confédération paysanne oder des Syndicat des producteurs de lait de brebis. Das im Bau befindliche Gebäude wird teilweise demontiert: Laut INA soll die Hälfte der Baustelle zerstört worden sein, ohne dass die Ordnungskräfte eingriffen.
Der Sprecher der Confédération paysanne, José Bové, hält vor Ort eine Rede. Dieser Vormittag wird ihm eine Verurteilung zu drei Monaten Haft ohne Bewährung einbringen, die bis zum Kassationsgerichtshof bestätigt wird.
Roquefort in einem transatlantischen Handelskonflikt
Die Aktion richtet sich in erster Linie gegen die Handelspolitik der Vereinigten Staaten. Die Europäische Union verbietet die Einfuhr von hormonbehandeltem Rindfleisch. Das Streitbeilegungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) hatte dieses Verbot als unvereinbar mit dem Übereinkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen eingestuft, „da wissenschaftlich nicht begründet“, wie eine im Journal officiel veröffentlichte ministerielle Antwort in Erinnerung ruft.
Da Europa an seinem Embargo festhält, ermächtigt die WTO Ende Juli 1999 die Vereinigten Staaten, Sanktionen in Höhe von 116,8 Millionen Dollar pro Jahr zu verhängen. Washington erhebt daraufhin Zölle von 100 % auf eine Liste europäischer Produkte. Auf französischer Seite gehören Senf, Foie gras, Schokolade, Trüffel und Roquefort, der für die Region um Millau emblematische Käse, zu den betroffenen Produkten. Nach Angaben der französischen Regierung trägt Frankreich allein 24 % der amerikanischen Sanktionen.
Neunzehn Tage Untersuchungshaft
Am 19. August 1999 wird ein Haftbefehl gegen fünf Bauern aus dem Aveyron erlassen, darunter José Bové, berichtet das INA. Er kommt in Untersuchungshaft in die Haftanstalt von Villeneuve-lès-Maguelone im Departement Hérault und weigert sich zunächst, die für seine Freilassung geforderte Kaution von 105.000 Francs zu zahlen.
Schließlich willigt er ein: laut AFP nach einer Spende „einer Gewerkschaft kleiner Bauern aus Texas“. Am 7. September 1999 kommt er aus dem Gefängnis frei. Diese neunzehn Tage Haft werden später auf seine Strafe angerechnet.
Ein Prozess unter den Augen von Tausenden Demonstranten
Am 30. Juni 2000 stehen José Bové und neun weitere Angeklagte vor dem Strafgericht von Millau. Laut einem vom INA archivierten Bericht von Radio France erkennen seine Mitangeklagten „in José Bové nicht den Organisator der Demonstration“.
Tausende Menschen versammeln sich während des Prozesses in der Stadt; Konzerte, Aufführungen, Vorträge und Debatten werden organisiert. In der Verhandlung erklärt der Staatsanwalt laut France 2, er sei nicht da, um über ein Anliegen zu urteilen, sondern über Taten.
Das Urteil ergeht am 13. September 2000. Als „Anstifter und Koordinator“ der Aktion angesehen, wird José Bové zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, einer schwereren Strafe als der von der Staatsanwaltschaft geforderten. Seine Mitangeklagten erhalten Geldstrafen oder Bewährungsstrafen von bis zu zwei Monaten; einer von ihnen wird freigesprochen. José Bové legt Berufung ein, ebenso wie laut INA acht seiner Mitstreiter.
Von Montpellier bis zum Kassationsgerichtshof
Die Berufungsverhandlung beginnt am 15. Februar 2001 vor dem Berufungsgericht Montpellier, wo sich José Bové damals in mehreren getrennten Verfahren verantworten muss. Im März 2001 bestätigt das Gericht die Strafe von drei Monaten Haft ohne Bewährung. Der Aktivist legt Kassationsbeschwerde ein.
Am 6. Februar 2002 bestätigt der Kassationsgerichtshof die Verurteilung wegen „gemeinschaftlicher Beschädigung fremden Eigentums“ und Androhung einer für Personen gefährlichen Beschädigung. Laut Inf'OGM wurde der von der Verteidigung geltend gemachte „Notstand“ nicht anerkannt, da dieser Begriff eine gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahr voraussetzt. Die Verurteilung wird rechtskräftig.
Laut The Independent war ihre Vollstreckung bis nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Frühjahr 2002 aufgeschoben worden, und eine Begnadigung durch den Präsidenten wurde weithin erwartet. Am 19. Juni 2002 begibt sich José Bové an der Spitze eines Traktorkorsos zum Gefängnis von Villeneuve-lès-Maguelone. Laut Associated Press wird er am 1. August 2002 vor Ende seiner Strafe freigelassen; die AFP beziffert diese zweite Haft auf vierundvierzig Tage.
Das Restaurant, sein Eigentümer und die Anzeige
Das betroffene Restaurant hatte einen örtlichen Eigentümer, Marc Dehani. Im Oktober 1999 bezifferte dieser den Schaden laut der New York Times auf 120.000 Dollar; die Chicago Tribune nannte im Jahr 2000 die Zahl von 110.000 Dollar. Die New Yorker Tageszeitung vermerkte, McDonald's habe sich entschieden, keine Zivilklage gegen José Bové anzustrengen.
Laut der Chicago Tribune zogen der örtliche Eigentümer und der französische Zweig des Konzerns, McDonald's France, ihre Anzeige gegen die Landwirte zurück. Das INA weist darauf hin, dass der McDonald's von Millau zum Zeitpunkt des Kassationsurteils „seine Anzeige längst zurückgezogen“ hatte. Der Sprecher des Konzerns, Walt Riker, stellte klar, McDonald's habe mit dem Strafverfahren nichts zu tun.
„Achtzig Prozent unserer Restaurants befinden sich im Besitz einzelner Unternehmer und werden von ihnen betrieben.“Walt Riker, Sprecher von McDonald's, zitiert von der Chicago Tribune, 13. September 2000 - aus dem Englischen übersetzt
Der Bau wurde lediglich verzögert. Bereits Mitte Oktober 1999 beschrieb die New York Times einen gut besuchten McDonald's in Millau. Im August 2002 meldete die Associated Press, dass er noch immer in Betrieb sei.
Die Episode beleuchtet eine Besonderheit des Franchise-Modells. Das Restaurant in Millau wurde zum Ziel eines Protests gegen eine amerikanische Handelsentscheidung, obwohl es von einem örtlichen Eigentümer betrieben wurde. Genau dieses Argument stellte McDonald's damals in den Vordergrund: Laut der New York Times erinnerte der Konzern daran, dass seine Franchise-Restaurants in Frankreich Franzosen gehören, französische Arbeitnehmer beschäftigen und fast ausschließlich in Frankreich angebaute Produkte verkaufen.