Der Fall wird oft fälschlich als „McDonald's hat den Big Mac verloren“ zusammengefasst. Das ist unzutreffend. Die Marke BIG MAC bleibt in der Europäischen Union für Sandwiches mit Fleisch geschützt — also für das Produkt selbst.
Was Supermac's erreicht hat, betrifft den Umfang des Schutzes: Die Marke war für einen weiten Bereich eingetragen worden — darunter Hähnchenprodukte und Restaurantdienstleistungen —, dessen tatsächliche Nutzung McDonald's nicht nachweisen konnte. Das europäische Recht ist eindeutig: Es ist Sache des Inhabers, die ernsthafte Benutzung seiner Marke zu beweisen, und fehlender Beweis führt zum Verfall.
Darin liegt die verfahrensrechtliche Lehre. Eine große Marke verliert Rechte nicht, weil ein Konkurrent etwas nachweist, sondern weil sie die verlangten Unterlagen nicht vorgelegt hat.