Collo gegen McDo

Schriftsätze · 16.04.1999

Schriftsatz – McDonald's

Schriftsatz von McDonald's France, der die Argumentation in der Sache darlegt.

Art
Schriftsatz / Verfahrenshandlung
Datum
16.04.1999
Parteien
Von McDonald's France

Zusammenfassung

Übersichtsblatt

Schriftsatz an die Sachverständigen — McDonald's France · 16. April 1999

Überblick: Schriftsatz von McDonald's France (Kanzlei Leloup, Maître Jean-Marie Leloup) an die durch das Urteil des Berufungsgerichts Paris vom 9. Dezember 1998 bestellten Sachverständigen Jean-Luc Dumont und Alain Martin, in Ergänzung der am 23. Februar 1999 übergebenen Unterlagen und als Antwort auf die Stellungnahme der Berufungskläger.

Das Wesentliche

McDonald's beantwortet die erste Frage des Gerichts, ob eine Kürzung des Gehalts von Herrn Collorafi und ein Belassen der Dividenden auf dem Gesellschafterkonto es ermöglicht hätten, die Rentabilitätsschwelle zu erreichen. Der Schriftsatz nennt Zahlen:

  • Bruttovergütung von Herrn Collorafi bei SEBOL: 625.000 F im Jahr 1995, erhöht auf 710.400 F im Jahr 1997 (+14 %);
  • bezogene Dividenden: 1.850.000 F im Jahr 1995 und 1.000.000 F im Jahr 1996, zusätzlich zu 400.000 F (1993) und 900.000 F (1994);
  • bis Ende 1996 vereinnahmter und behaltener Gesamtbetrag geschätzt auf 3.800.000 F.

McDonald's folgert daraus, dass Herr Collorafi sich nicht wie ein verantwortungsvoller Unternehmer verhalten habe, da er sich die Gewinne zugeeignet habe, ohne ausreichend zu reinvestieren. Betriebstabellen (Umsätze, PAC, Gebühren) für Antibes Nord, Ouest und Antibes insgesamt sind beigefügt (Dokumente E1 und E2).

Tragweite

Dokument der Gutachtenphase: Es enthält die Gegenargumentation des Franchisegebers, der die Schwierigkeiten der Geschäftsführung des Franchisenehmers und nicht seiner eigenen Strategie zuschreibt.

Automatisch aus der Transkription des Dokuments erstelltes Blatt.

Übersichtsblatt herunterladen (PDF)

Der Original-Scan

Original-Scan herunterladen (PDF)

Vollständige Transkription

Durch optische Zeichenerkennung (OCR) aus dem Original-Scan gewonnener Text, Layout beibehalten. Automatische Erkennung — Fehler bleiben bestehen, vor allem bei beschädigten Faxen. Maßgeblich ist der obige Scan.

Fax regu de : 81 .45.27 63_13 ANWALTSKANZLEI LELOUP MCDONALD'S FRANCE / SEBOL, B&O, LES PINS. COLLORAFI URTEIL DES BERUFUNGSGERICHTS PARIS VOM 9. DEZEMBER 1998 RG: 1998.14119 28/04628u-.32154 15-4-99/SF SCHRIFTSATZ AN DIE HERREN SACHVERSTÄNDIGEN JEAN-LUC DUMONT und ALAIN MARTIN 1. Entsprechend dem von den Herren Sachverständigen geäußerten Wunsch hat die S.A. MCDONALD'S die Ehre, mit diesem Schriftsatz die Unterlagen zu ergänzen, die den Herren Sachverständigen am 23. Februar 1999 übergeben wurden. Dieser Schriftsatz beantwortet auch den von dem Anwalt der Berufungskläger an die Sachverständigen gerichteten Einwand, soweit dieser Einwand selbst die vom Gericht gestellten Fragen beantwortet. Es kommt nämlich vor, dass der Einwand der Berufungskläger über den Rahmen der vom Gericht gestellten Fragen hinausgeht. In diesen Fällen erschien es uns nicht sinnvoll, den Austausch mit Themen zu belasten, die außerhalb der vom Gericht den Herren Sachverständigen vorgelegten Fragen liegen. Dies gilt besonders für die einleitenden Bemerkungen auf den ersten 5 Seiten des Einwands der Berufungskläger; die Berufungskläger versuchen dort, eine trügerische Darstellung der Wirklichkeit der Akte zu geben und auf Anträge zurückzukommen, die das Gericht für unzulässig erklärt hat. All das wurde bereits in unserer Plädoyer-Akte und in unseren Schriftsätzen vor dem Gericht geprüft und durch das Urteil des Gerichts zurückgewiesen. Es muss also ganz klar sein, dass: - das Fehlen einer Antwort auf bestimmte Ausführungen der Berufungskläger aus den soeben genannten Gründen keinerlei Zustimmung zu diesen Ausführungen bedeutet, - die Gesellschaft MCDONALD'S und ihr Anwalt vollständig bereit sind, jede ergänzende Frage zu beantworten, die die Herren Sachverständigen für nützlich halten, um die Fragen aufzuklären, die den ihnen vom Fax regu de : 01,45 27 63_13 ANWALTSKANZLEI LELOUP Reto Es ist bedauerlich, dass ungeachtet des Umfangs und des Gewichts der von den Berufungsklägern als Anlage zu ihrem Einwand vorgenommenen Vorlage von Unterlagen bestimmte Elemente fehlen und Teile der Vorlage unbrauchbar oder unverständlich machen, so: - in den Abschlüssen 1997 des GIE SODEVA ist die Detailaufstellung der Konten nicht angegeben, - in den Abschlüssen 1997 der SARL LES PINS ebenso, in den Abschlüssen 1997 findet man weder die Detailaufstellung der Passiva noch die Blätter 4 bis 8 des Steuerbündels. 3. Nach diesen Bemerkungen wird der vorliegende Schriftsatz die vom Gericht gestellten Fragen prüfen: ERSTE FRAGE: Wenn Herr COLLORAFI sein Gehalt 1995 und 1996 um die Hälfte gekürzt und alle oder einen Teil der in diesen Jahren bezogenen Dividenden auf dem Kontokorrent belassen hätte, in der de cette societe) il avait fait un apport en compte-courant en 1997, hätte dies diesen beiden Gesellschaften nicht ermöglicht, die jährliche Rentabilitätsschwelle zu erreichen, nämlich den Umsatz, der einen ausgeglichenen Betrieb ermöglicht, in den Jahren 1996 und 1997. 4. Gehalt von Herrn COLLORAFI: 1995 beträgt die Bruttovergütung von Herrn COLLORAFI bei SEBOL 625.000 FRF, also Kosten für die Gesellschaft von 625.000 + 44 % Arbeitgeberbeiträgen = 625.000 + 275.000 = 900.000. 1996 ebenso. Die Kürzung der Vergütung von Herrn COLLORAFI um die Hälfte hätte also über die 2 Jahre 1995 und 1996 900.000 FRF eingespart. 1 nin de reduire sa rémunéraliur, Herr COLLORAFI hat sie 1997 um 14 % erhöht und auf 710.400 FRF brutto gebracht, also mit 44 % Arbeitgeberbeiträgen (312.576): 710.400 + 312.576 = 1.022.976. …./. atturudité ANWALTSKANZLEI LELOUP Im Jahr 1997 beläuft sich die Differenz gegenüber dem, was sich aus der Kürzung des Gehalts von Herrn COLLORAFI um die Hälfte ergeben hätte, auf 572.976 FRF für ein Jahr. Insgesamt beträgt über 3 Jahre (85 + 46+4/) die tatsächlich getragene Belastung gegenüber der Belastung, die nach Halbierung des Gehalts von Herrn COLLORAFI angefallen wäre, somit: 450.000 FRF 450.000 FRF 572.976 FRF 1.412.9/6 FKF 5. Kontokorrent und Dividenden: Die Gesellschaft SEBOL schüttet zugunsten von Herrn COLLORAFI als Dividende aus: 1995: 1.850.000 FRF 1996: 1.000.000 FRF also in 2 Jahren: 2.850.000 FRF, was die Liquidität von SEBOL zugunsten von Herrn COLLORAFI verringert. Es ist nützlich, diese Zahl mit der von 1.628.100 FRF inkl. MwSt. zu vergleichen, die die mico on domeuro du 27 mavamhra 1997 (natre niène 15 snis cote 24 du dossier de plaidoirio) ot provoquant la réciliation du contrat Es ist aber hinzuzufügen (wie bereits in unseren Schriftsätzen in erster Instanz vom 09.01.98, S. 9, erläutert), dass Herr COLLORAFI zuvor bereits als Dividenden vereinnahmt hatte: 1993: 400.000 FKF 1994: 900.000 FRF 1.300.000 FRF hinzu kommen die 2.850.000 FRF von 1995 + 1996 also: 4.150.000 FRF Fax_ regu de : 01,45.3? 67, 13 20072-01834-59. 0 ANWALTSKANZLEI LELOUP Da Ende des Geschäftsjahres 1996 noch 350.000 FRF auf dem Kontokorrent verbleiben, hat Herr COLLORAFI somit Ende 1996 3.800.000 FRF vereinnahmt und beiseitegelegt, aus den Ergebnissen von SEBOL schöpfend. Statt einen Teil davon zur Erhöhung seines Kontokorrents bei B&O und dann bei LES PINS zu verwenden, hat er es vorgezogen, SEBOL stärker zu verschulden, indem er den Restbetrag seines Kontokorrents (350.000 FRF) abzog und ein Darlehen in gleicher Höhe zu einem Zinssatz von 4,625 % aufnahm. Mais sur pa 350 n00 FRF provenant du retrait de son compte courant dans SEBOL : il appuite - er bringt ein 200.000 ГПГ 50.000 FRF bei Dao bei LES PINS vgl. gegnerischer Einwand, S. 9, 1. Absatz also 250.000 FRF und behält 100.000 FRF Il rásulte de tout rela que Monsier COll ORAFI n'a pas eu un comportement Aus alledem ergibt sich, dass Herr COLLORAFI sich nicht wie ein verantwortungsvoller Unternehmer verhalten hat: er hat sich den Gewinn der profitablen Jahre zugeeignet, ohne ausreichend in seine Unternehmen zu reinvestieren, zu einem Zeitpunkt, als sie eine beschleunigte Entwicklung durchliefen und daher erhebliche Finanzierungsbedarfe hatten. Kontokorrent von Herrn COLLORAFI bei B&O: Die Prüfung der Buchhaltungsstände zum 10.06.98 liefert uns eine weitere interessante Information: das Kontokorrent von Herrn COLLORAFI bei Bão est de B$ 184 FRF contie 750 103 FRF cinq muis plus tôt. Die 700 KF abgezogen wurden, wurden nicht in ein anderes Restaurant reinvestiert. Herr COLLORAFI investiert sein persönliches Geld entschieden nicht gern in seine Unternehmen! Gehalt von Frau COLLORAFI: Zusätzlich zu dem von Herrn COLLORAFI bezogenen Gehalt, das, wie wir gesehen haben (siehe oben Nr. 4), für SEBOL eine Belastung darstellte von: 900.000 FRF im Jahr 1996 • 1.022.976 FRF im Jahr 1997 .l.. Fax_regu de : 01,45 27 63_13 ANWALTSKANZLEI LELOUP 20/04622--.1134 ,.59. Frau COLLORAFI bezieht laut gegnerischem Einwand (S. 9 am Ende) 156.109 FRF brutto, also Kosten für das Unternehmen (einschließlich Sozialabgaben) von: 156.109 + 68.688 = 224.797 FRF Laut gegnerischem Einwand (S. 10) bestand ihre Arbeit in: „- Pflege der Pflanzen Überwachung der Instandhaltung der Restaurants, in Zusammenarbeit mit den Reinigungsteams, die Restaurants erhielten stets die Note „Außergewöhnlich" oder „Ausgezeichnet" Pflege der Uniformen Empfangshostess in Zeiten starker Aktivität Geburtstage" In welchen anderen Restaurants der Kette MCDONALD'S ist diese Stelle notwendig, zumal es darüber hinaus bis 1990 nur ein einziges Restaurant gab? Im Juni 1998, als MCDONALD'S die Führung der drei Restaurants übernahm, wurde niemand eingestellt, um Frau COLLORAFI zu ersetzen. Fazit zu dieser ersten Frage Selbst ohne das ungerechtfertigte Gehalt von Frau COLLORAFI wieder hinzuzurechnen, hätte die Gruppe der Berufungskläger unter Berücksichtigung der 800.000 FRF, die Ende 1997 in B&O reinvestiert wurden, Ende 1997 über zusätzliche Liquidität verfügen können von: • Einsparung aus der Verringerung der Vergütung von Herrn COLLORAFI • vollständige Reinvestition der Dividenden von 95 und 96 (siehe oben Nr. 5), also 2 850 n0n - 800.000 tatsächlich in B&O reinvestiert • mit der Einsparung des Gehalts von Frau COLLORAFI ...t.. Fax regu de : 01.45_27 63_13 28/84/99 17:34. Pg: ANWALTSKANZLEI LELOUP ZWEITE FRAGE: iro fi l'avanant nus rontrat ne vi foriere D al O vitrité cal intorvenu à bonne dare e Zu sagen, ob der Nachtrag zum Vertrag der vorgenannten Gesellschaft B et O zum richtigen Zeitpunkt oder zu spät erfolgt ist und ausreichend war, wenn Herr COLLORAFI sein Gehalt in der Gesellschaft B et O gekürzt hätte, sofern er überhaupt eines von dieser Gesellschaft bezogen hat. Das Restaurant ANTIBES NORD eröffnet im Oktober 1996. Die Gebühren werden ab Januar 19ST angepasst. Geul iduund à l'inlurogation da la Cour our die Reaktionsschnelligkeit von MCDONALD'S FRANCE. Zu wissen, ob diese Gebührensenkung ausreichend war, verweist auf zwei weitere Fragen: - ist das ausreichende Niveau dasjenige, das es einem MCDONALD'S-Restaurant ermöglicht, bereits im ersten Jahr Geld zu verdienen? Die Gegenseite hat sehr oft daran erinnert, dass sie die beim Start von SÉBAI angetroffene Situation für normal hielt = ? 5 MF de neras anrès 1 an ½ : - le milveau de la redurance est il lo adul lovior permattant à lin restaurant de gagner de l'argent ? Ist die Qualität der Führung durch den Unternehmensleiter nicht ebenso wichtig? Dieser Punkt wird nachstehend in der Antwort auf die Fragen 6 und 7 behandelt. DRITTE FRAGE: Zu sagen, ob die Eröffnung des Restaurants „ANTIBES NORD" es ermöglicht hat, teilweise Fixkosten von der Gesellschaft SEBOL auf die Gesellschaft B et O zu verlagern, wie Herr GANDUR in seinem auf Wunsch von Herrn COLLORAFI erstellten Jahresbericht behauptet (vgl. Seite 24). 10. Wäre es nicht angebracht, dass die Berufungskläger eine kohärente Antwort vorlegen? Auf Seite 12 erklären sie, „anhand der Tabelle 1" zu antworten, aber die fiyuul Jure se tablonu no pont pas rally nuli sont renris en paqe 12. VIERTE FRAGE: 11. Es gibt keinen grundlegenden Unterschied zwischen der Lage vor dem 1. Juli 1997 und der Lage danach. Fax regu de : 01.45.27 63 13 20/84623-10134.9 9 ANWALTSKANZLEI LELOUP Daher wird dieser Punkt aus Gründen der Kürze zusammen mit der siebten Frage nachstehend behandelt. Es ist aber wirklich schwierig, den von den Berufungsklägern mitgeteilten Zahlen Glauben zu schenken: auf Seite 14 ihres Einwands geben sie an, der Umsatz von SEBOL 1996 habe 18.300.000 FRF betragen. Er betrug in Wahrheit 18.305.795, wie aus der ersten Tabelle unseres Dokuments 18 hervorgeht, das in unsere Berufungsschriftsätze eingefügt ist, zugestellt am 25. September 1998, nach Seite 18. Diese Zahl von 18.305.795 kann im Übrigen von der Gegenseite nicht bestritten werden: sie findet sich auf Seite 10 des Berichts ihres Sachverständigen, Herrn GANDUR. Aber es gibt Schlimmeres: Für Bao gibt die Gegenseite 1996 auf Seite 14 ihres Einwands einen Umsatz von 2.388.837 FRF an. Es sind in Wahrheit, wie sich aus derselben Tabelle unseres vorgenannten Dokuments 18 und aus dem Bericht von Herrn GANDUR Seite 29 ergibt, 3.388.837 FRF. Ein solcher Mangel an Sorgfalt entspricht durchaus der Führung der Berufungskläger, auf die wir daher unten unter Nr. 17 bis 19 zurückkommen. FÜNFTE FRAGE: Zu sagen, ob das neue Restaurant „Antibes-Ouest" an sich überlebensfähig war oder ob, wie oclaté McDONAl M'$ l'a nuser en mêre lomys sur unlui de Vallauris, ce qui n'est pe • hasard mais montre qu'elle avait envisagé une « gvnergie» entre ces deu restaurants, seine Rentabilität nicht von vornherein im Rahmen eines Ganzen „Antibes- Ouest" - „Vallauris" beurteilt worden war, dessen Unternehmenspacht (location-gérance) die Gesellschaft McDONALD'S entgegen dem, was ihre Prognosen gewesen zu sein scheinen, an zwei verschiedene Personen vergeben hat, - das Restaurant „Antibes-Ouest" nur die Ergänzung zur Zugmaschine „Vallauris" war. 12. Die Antwort der Berufungskläger besteht im üblichen Refrain über die Enttäuschung von Herrn COLLORAFI, nicht Pächter-Betriebsleiter des Restaurants von allauris zu sein (obwohl er nicht in der Lage war, den Straight-Vertrag von Antibes Ouest zu finanzieren). Aber das Restaurant Antibes Ouest war von Anfang an das kurzfristig leistungsstärkste: snis la pestion de Musien COLLORAFI. Antibes Ouest a réalisó, on $ mois de 1997, 6.410.177 FRF, während Vallauris nur 4.800.000 F erzielte Zudem ist es dieses Restaurant Antibes Ouest, in dem MCDONALD'S ANTIBES RESTAURATION (MAR) am meisten Geld verdient, seit die Führung an Herrn COLLORAHI le zu juin lyya zurückgegeben wurde, nach einer Zeit von d Monaten und 9 Tagen, in der Herr COLLORAFI ohne Recht und Titel Besetzer war: die Entwicklung des Gesamtumsatzes beträgt dort 13,43 %. ...t... Fax_ regu de : 81 45 27 67_13 .Py: 18 ANWALTSKANZLEI LELOUP Tatsächlich: • Gesamtumsatz im 2. Halbjahr 1997: • Gesamtumsatz im 2. Halbjahr 1998: 4.675.406 FRF 5.303.091 FRF, also + 13,13 % SECHSTE FRAGE: Zu sagen, ob die Gesellschaft McDONALD'S unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Ganzen „Carrefour" - „Antibes Nord" und der Tatsache, dass Herr COLLORAFI behauptete, den Vertrag „Straight licence" von Antibes-Ouest nicht finanzieren zu können, Herrn COLLORAFI ein „vergiftetes Geschenk" gemacht hat, wie dieser zu behaupten scheint, oder ob sie ihm im Gegenteil eine zusätzliche Chance geben wollte, sich zu behaupten. Lao rópondos donnóoo à la promióro quartion coue ni A, t at À pormattant ra voir que Monsieur COLLORAFI, ayant gagné beaucoup d'argent, notamment Die zur ersten Frage gegebenen Antworten (Nr. 4, 5 und 6) erlauben es zu sehen, dass Herr COLLORAFI, der viel Geld verdient hatte, insbesondere indem er sich von 1993 bis 1996 4.150.000 FRF Dividenden bei SEBOL ausschüttete und 1997 sein Gehalt um 14 % erhöhte, in der Lage hätte sein müssen, die für die Unterzeichnung eines Straight-Vertrags erforderliche Einlage (1.000.000) zu leisten. Was hat er mit seinen Gewinnen gemacht? Da er sich weigerte, seine Geschäfte am Leben zu erhalten, während er selbst mehr als gut davon lebte, wäre es normal gewesen, ihm ein drittes Restaurant zu verweigern. Aus Gründen der Beruhigung und angesichts der Entschlossenheit von Herrn COLORAI pour aient un gome destaman (o sus dussie de candidature pour Antibes Ouest - pièce CA sous cote 63 du dossier de plaidoirie), hat MCDONALD'S FRANCE ihm in Unternehmenspacht (location-gérance) mit BFL-Vertrag das Restaurant Antibes Ouest gegeben und dabei 96,60 % der Investition (11.825.000 FRF) übernommen, während Herr CULLUKAHI nur 3,10 % (387.000 FRF) trug. Die praktischen Folgen für die Gesellschaft LES PINS waren folgende: - monatliche Mindestgebühr von 125.000 FRF auf 100.000 FRF gesenkt, um, wie bei jedem BFL-Vertrag, zu vermeiden, dass die gezahlte Mindestgebühr höher ist als die prozentuale Gebühr, - Einsparung bei Ausrüstungsinvestitionen: 2.543.000 FRF. - remplavemenl d'une sortie fixe de trésorerie (rombourcement d'amprunt bancaire), unabhängig von der finanziellen Gesundheit der Gesellschaft, durch eine variable Belastung (Ausrüstungsgebühr von 4,5 %), die für die Gesellschaft bei niedrigem Umsatzniveau weniger kostspielig ist. .!... Fax regu de: 81,45 27 6L.13 4004322-703894 ANWALTSKANZLEI LELOUP In diesem konkreten Fall führte ein Darlehen von 2.543 KF über 7 Jahre zu 5 % zu ur remhnursement annulal de 131 KE. Cola corroopond à la radaramos équipiriurl für Umsätze von 9,6 MF. Da er in 8 Monaten des Jahres 1997 6.410.177 FRF erzielt hat, erhalten wir eine Jahresbasis von 9.615.265 FRF Bei einem Umsatz von unter 8.600.000 FRF genoss er eine zusätzliche Sicherheit. SIEBTE FRAGE: 16. Zur Investitionspolitik von Herrn COLLORAFI, der persönliche Entnahmen der Finanzierung seiner Gesellschaften vorzog, wurde bereits unter den Punkten 4, 5, 6 oben geantwortet. Juant à la goction propromont dito, ai Monoiour COLLOMN.FI avait gárá so estauranls dans la muyenne de de que réaliserl les autres locataires-gérants il n'aurait pas connu de telles difficultés financières. Diese Diagnose stützt sich auf die folgenden Feststellungen. 17. Im Vergleich zu MAR: Si l'uri compare les P&L du 2° semestre 1997 (B. COLLORAF|) avec ceux du L Vergleicht man die P&L des 2. Halbjahres 1997 (B. COLLORAFI) mit denen des 2. Halbjahres 1998 (MAR), stellt man fest (Tabelle in der Anlage, Dokument E1) • eine bemerkenswerte Umsatzsteigerung, trotz der zusätzlichen Eröffnung eines MCDONALD'S-Restaurants in Villeneuve Loubet im Juli 1998, 7,97 % auf dem Markt, schwankend zwischen 2,23 % (Antibes 1) und 13,43 % (Antibes Ouest). • eine Verbesserung der Führungsniveaus in allen Restaurants, die s eflète dans les niveaux de PAC : l'écart de PAC varie entre + 0.85 % (Antibes Nord) und + 2,22 % (Antibes 1), diese Entwicklung ist überraschend, denn sie erfolgt sehr kurz nach der Übernahme der Eigenführung durch MCDONALD'S und weil man traditionell den umgekehrten Effekt zu beobachten pflegt: die PAC-Niveaus dès lovalaires gérants sont généralement supérieurò à ceux des MoOpCo, 5 63_13 ANWALTSKANZLEI LELOUP - une reauction drastique des Mais d'adminialalivi qui passent de 086.€23 FRF à 282.834 FRF par semestre. Würde Herr COLLORAFI einwenden, dass die Betriebsformen hinsichtlich der Verwaltungskosten nicht verglichen werden können, da im Fall eines Pächter-Betriebsleiters diese Kostenart die Vergütung des Pächter-Betriebsleiters und die von diesem verursachten Kosten (Transportkosten ...) umfasst, was bei den McOpCo-Restaurants nicht der Fall ist? Gewiss, aber das hindert nicht daran, die Frage nach der Höhe dieser für Restaurants in Unternehmenspacht (location-gérance) spezifischen Verwaltungskosten zu stellen. Munsitur COLLORATI trouvo t'il juctifió que cas frais spermiques se montent à (987.623 - 282.834) × 2, also 1.407.578 FRF pro Jahr. Wie könnten Restaurants diese zusätzliche Belastung tragen, wenn zudem ihre Führungsniveaus (PAC) niedriger sind? 18. Im Vergleich zu den anderen Pächter-Betriebsleitern: Die MCDONALD'S-Restaurants in Unternehmenspacht (location-gérance) vom selben Typ und mit demselben Umsatzniveau erzielten 1997 deutlich höhere PAC-Niveaus als Herr COLLORAFI (siehe Dokument E2). Wenn sich das für Antibes Ouest (Eröffnungsjahr) erklären lässt, ist es bei den beiden anderen Restaurants viel überraschender, vor allem angesichts der Größe der Abweichungen: • 3,61 % bei Antibes 1 • 8,57 % bei Antibes Nord 19. Schlussfolgerung: Die Ursache der finanziellen Schwierigkeiten von Herrn COLLORAFI ist im Wesentlichen in der Schwäche seiner Führungsniveaus zu suchen: - er ist deutlich weniger leistungsfähig als die anderen Pächter-Betriebsleiter in ähnlichen Situationen, - er ist schlechter als McOpCo in denselben Restaurants. Folglich ist jede Frage zu den Ursachen seiner Verluste und zur Angemessenheit der Höhe der Gebühren zu relativieren gegenüber dem, was ein anderer Betreiber als er hätte tun können. Dieser Punkt war bereits im Bericht HUSSON- DUMOUTIER zur Frage der „tragbaren" Höhe der Gebühren hervorgehoben worden. Fax_reçu de : 81 _45.27 67 13 20/84/99.17:34 ...Pg: 13 ANWALTSKANZLEI LELOUP ACHTE FRAGE: In Erwägung, dass die Sachverständigen ihre Meinung zu den Abschlüssen der Gesellschaften SEBOL, B et O und LES PINS zwischen dem 1. Januar 1998 und dem 10. Juni 1998, dem Datum ihrer Räumung, abgeben werden. 20. Der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 20. Juni 1998 ist ein Zeitraum, in dem die Berufungskläger trotz der Beendigung kraft Gesetzes der Unternehmenspachtverträge (location-gérance) über die drei Restaurants in den Räumlichkeiten verblieben sind. Das ist eine Selbsthilfehandlung (voie de fait). Während dieses Zeitraums rechtswidriger Besetzung und unerlaubter Nutzung der Marke MCDONALD'S, obwohl die Berufungskläger keinerlei Recht mehr haben: - auf die Besetzung von Betrieben, die MCDONALD'S FRANCE gehören, - auf das Führen einer Marke, die nicht die ihre ist, ist eine Nutzungsentschädigung geschuldet. Sie kann nicht niedriger sein als der Betrag der früheren Gebühr. Aber sie kann höher sein, denn es wäre zutiefst ungerecht, denjenigen, der aufgrund eines ordnungsgemäßen Titels handelt, und denjenigen, der unter Verletzung des Rechts in Restaurants verharrt, die ihm nicht gehören, auf die Gefahr hin, deren Ruf zu schädigen, gleich zu behandeln. Deshalb hat das Handelsgericht auf unsere Anträge hin jede der Berufungsklägerinnen zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verurteilt von: • 16.000 FRF pro Tag für SEBOL, • 14.000 FRF pro Tag für B&O. • 16.000 FRF par iour. dour LES PINS. Deshalb auch will der Einwand der Berufungskläger darauf bestehen, dass niemals Bemerkungen zur Führung von Herrn COLLORAFI gemacht wurden, während dies unzutreffend ist: ihm mussten zahlreiche Darlehen gewährt werden (siehe Anlage 35 der Plädoyer-Akte und unsere Dokumente 1, 2, 82 bis 85). 21. Man weiß aber bereits, dass Herr COLLORAFI vom Kontokorrent von B&O etwa 700.000 FRF entnommen hat (siehe Nr. 6 oben). Fax cegu de : 01 • 1-2 63_13 ANWALTSKANZLEI LELOUP Zudem weisen die P&L 1998 einen Betrag an Verwaltungskosten von 485.000 FRF für 5 Monate aus, also 1.164.000 FRF auf Jahresbasis. Die Berufungskläger hätten gut daran getan, 1997 dieselbe Mäßigung walten zu lassen. NEUNTE FRAGE: Cantidámano qu'an revancho, los arpora dourant donnos locr drie çur ano autre affirmation contenuo dano lo donumont, „Ziel Nr. 3": die Restaurants rentabel machen Mit der Verteilung der Verwaltungskosten auf mehrere Restaurants werden wir die Verwaltungskosten senken" ..dass die Sachverständigen mit anderen Worten sagen müssen, ob die Erhöhung der kumulierten Gebühren der drei Restaurants durch die Senkung der Verwaltungskosten dieser Restaurants ausgeglichen werden konnte. 22. Der Bericht von Herrn HUSSON-DUMOUTIER und die oben gegebenen Erläuterungen erlauben die Feststellung, dass die Abzüge von 1997 für gut geführte Restaurants durchaus tragbar waren. Die Gesellschaft MCDONALD'S und der Unterzeichnende halten sich den Herren Sachverständigen zur Verfügung, um jede Frage zu beantworten, die zur Klärung der neun vom Gericht gestellten Fragen nützlich wäre Jean-Marie LELOUP Anlagen: E1 und E2 Fax regu de : 01 145-23 62_13 Gesamtumsatz (Lebensmittelumsatz BINET D'AVOCATS LELOUR Bruttogewinn IPAC Standardgebühr Sonstige nicht beeinflussbare Ausgaben ¡Résultat net arninitation Verwaltungskosten Ergebnis vor Steuern Gesamtumsatz Lebensmittelumsatz Bérefice trut PAC Standardgebühr Sonstige nicht beeinflussbare Ausgaben Roslltar nat nopigitation "Verwaltungskosten ¡Resultat avant impol Gesamtumsatz Lebensmittelumsatz Bruttogewinn PAC Standardgebühr Autres c'ép. non Contrcizures -Betriebsergebnis netto Verwaltungskosten Ergebnis vor Steuern Manias totales Marras alimentairas Benéfice brut SPAC Standardgebühr Sonstige nicht beeinflussbare Ausgaben Résultai ner expioitation Verwaltungskosten Résultatavant impor 2° sem 87 € 059 510 101,29% 5982 3Af 100.00% 2ª sem 98 6 194 507 101,38% ฿ 11034? 100.00% + 100050 00,04% 11,93% 1 823 812 30,49% : 998 779 32,71% -898 328 -15,02% -904 959 -15,13% 20575 0,2186 -966 818 -15.82% - 1 059 725 -17,51%% -306 230 -5,12% 478% 377C+ -94 278 -1,54% =2.16% 2" sem 97 101,53% 6441 628 100.00% Antibes Nord .2 sem 9B 7154421 101.42% 7 053 975 100.00%| 4 591 791 71,28% 73,53% 1 978 108 30.71%, 31,56% -! 133 863 - 17.60% -6Z2 023 -9.66% -1 464 995 -20.77% -15.30% 202 222 7,4676! •390590 1,18% -1,54% -2,71% -5.84% Antibes Ouest 2ª sem 97 4675 408 101.25% 4617 485 100,00% 2° sem 98 101,21% 5 239 689 100.00% 3 278 075 70,99% 73,41% 32,39% 34.01% +14,96% -E11 070 - 13,23% -B20 357 -15,56% 193 926 4,29% 4,28% 283797 -5,15%! -1.90% -1.35% 243%l Antibes insgesamt 2° sem 97 17 374 010 101,379 : 1041 600 100,0046 2' sem 98 10 052 022 101.90% 15401014 100,00061 11 976 216 70,20% 72,96% 5 297 530 31,09% 32.64% 2:22 805 -15,98%| -2 138 052 -12,55% 2,56% -986 623 5,79% -3,23 -3 252 170 - 17.67% -2 886 340 - 15.38%6 -0.71 % -1.54% 2,25% 2,23% 9.39% 13.43% 7.07% Fax cegu de : 81952 5 USMEBAISOM U CELERE BuyEunE lunalalies ytranlo su 19Z Lebensmittelumsatz PAC Abweichung Lebensmittelumsatz PAC Abweichung Antibes 1 KF 100,00% 29,85% -3,61% Antibes Nord KF 100,00% 29.64% -6,57% Durchschnitt Mall KF 100,00% 33,46% Durchschnitt FS KF 100.00% 36.20% Vertes alimentaires PAC Ecar Antibes Quest KF 100,00% (Jahresbasis! 27,83% -$55 -5,84% Durchschnitt FS KF 100,00% 33,67% =7., E= PiccE CABINET TYAVONATS LEICUT TOTAL PAGECSO 1€

Scrollen Sie im Rahmen, um die vollständige Transkription zu lesen — der gesamte Text bleibt auf der Seite vorhanden.

Weitere Dokumente — Schriftsätze

← Alle Dokumente der Akte