Durch optische Zeichenerkennung (OCR) aus dem Original-Scan gewonnener Text, Layout beibehalten. Automatische Erkennung — Fehler bleiben bestehen, vor allem bei beschädigten Faxen. Maßgeblich ist der obige Scan.
KANZLEI LELOUP, RECHTSANWÄLTE
-MCDONALD'S FRANCE /SEBOL, 5SO, LES PINS, COLLORAFI
SOCIÉTÉ CIVILE PROFESSIONNELLE
Gérard TREILER - Preme GAMANI - Piaro JULIEN
Nathalle :
HALE
*- LALEURE
Hoision de Malce Associes
1. Rue du Chataignier
06400 CANNES - Tel. 04 92 99 38932001/SF
SIRET 782 509 137 00025
KLAGESCHRIFT VOR DEM LANDGERICHT (TRIBUNAL DE GRANDE
INSTANCE) GRASSE
COPIS
IM JAHR ZWEITAUSENDEINS, AM Zwanzigsten Juni
AN:
1/ Herrn Bernard COLLORAFI
Geboren am 1. Dezember 1945 in Sousse (Tunesien), französischer
Staatsangehörigkeit
wohnhaft 21 B Chemin de l'Estelle, 06110 LE CANNET
verheiratet im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (communauté légale) mit Frau Olga
COLLORAFI
wo anwesend und sprechend mit
2/ Frau Olga COLLORAFI, geborene BIELANSKY
geboren am 15. Januar 1949 in Rodez, französischer Staatsangehörigkeit
wohnhaft 21 B Chemin de l'Estelle, 06110 LE CANNET
verheiratet im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (communauté légale) mit Herrn Bernard
COLLORAFI
wo anwesend und sprechend mit
3/ Herrn Sébastien COLLORAFI
geboren am 14. August 1973 in Chatellerault (8G), französischer Staatsangehörigkeit
wohnhaft 21 B Chemin de l'Estelle, 06110 LE CANNET
ledig
wo anwesend und sprechend mit
4/ Herrn Olivier COLLORAFI
geboren am 13. Mai 1975 in Chatellerault (86), französischer Staatsangehörigkeit
wohnhaft 21 B Chemin de l'Estelle, 06110 LE CANNET
ledig
wo anwesend und sprechend mit
..I...
Ich, Nathalie NONCLERCO, Gerichtsvollzieherin, Gesellschafterin der Sodiútó
Crile Protesionnele Górard TREIBER, Roger SAVANI, Piore JULIEN,
Nathalio NONCLERGO el Momo LALEURE, Buaire dun crico
Gerichtsvollzieher beim Landgericht (Tribunal de Grande Instance) GRASSE,
mit Amtssitz in CANNES, dort wohnhaft 1, ra du Chataignier,
unterzeichnet.
TEILE IHNEN MIT, DASS EIN PROZESS GEGEN SIE VOR DEM
LANDGERICHT (TRIBUNAL DE GRANDE INSTANCE) GRASSE, Cité Judiciaire, 37 avenue P.
Sémard, 06335 GRASSE ANGESTRENGT WIRD
VON:
Der Gesellschaft MCDONALD'S FRANCE
Aktiengesellschaft
eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés) Versailles
unter der Nummer B 722 003 936
mit Sitz 1 rue Gustave Eiffel 78045 GUYANCOURT
CEDEX
handelnd durch ihren amtierenden Präsidenten
mit Rechtsanwalt Maître Robert VERJUS, Rechtsanwalt der Anwaltskammer Grasse, 57
avenue de la Gare, BP 68, 06801 CAGNES SUR MER
CEDEX
und als plädierenden Rechtsanwälten
Herrn Bâtonnier Jean-Marie LELOUP, Maître Michèle
LELOUP, Herrn Bâtonnier Philippe MISSEREY, Rechtsanwälte
der Sozietät
KANZLEI LELOUP, 61 rue
Renaucot 86000 POMERS, Tel 05-49-41-30-93, Fax 05-49-
SEHR WICHTIG
Innerhalb von FÜNFZEHN TAGEN ab dem am Kopf des vorliegenden Aktes angegebenen Datum sind Sie
kraft Gesetzes verpflichtet, einen Rechtsanwalt der Anwaltskammer GRASSE
zu beauftragen, Sie vor dem Gericht zu vertreten.
Wenn Sie dies nicht tun, setzen Sie sich der Gefahr aus, dass ein Urteil gegen
Sie ergeht, allein auf der Grundlage der von Ihrem Gegner vorgelegten Elemente
SOCIÉTÉ CIVILE FROFESSIONMELLE
Gérerd TRE SER - Roger SAVAN - Pierro JULIEN
Mathialle 1e
- J0.6me LALEURE
Hussions de lice Associds
1, Rue du Chalaigniec.../
00400 CANNES - TH. 01 92 99 58 38
SIRET 702 509 137 00025
PROZESSGRÜNDE
Rückblick auf das frühere Verfahren zwischen McDONALD's
einerseits, und Herrn COLLORAFI und den Gesellschaften SEBOL, B&O
und LES PINS, deren Leiter er ist:
I-
Aufgrund eines Urteils des Berufungsgerichts Paris vom 8. März
2000,
das Herrn COLLORAFI ordnungsgemäß zugestellt wurde, ist die Antragstellerin Gläubigerin von
1°r. Dezember 1945 in Sousse, verheiratet im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (communauté légale)
mit Frau Olga BIELANSKY, mit ihr wohnhaft 21 b Chemin de l'Estelle
06110 LE CANNET (Anlage 1).
Dieses Urteil hat nämlich:
- Herrn COLLORAFI als Gesamtschuldner mit der Gesellschaft SEBOL
zur Zahlung an die Gesellschaft MCDONALD'S FRANCE der Summen verurteilt von:
* 1.86T.247,84 Francs als vor dem 2.
Januar 1998 nicht gezahlte Gebühren mit gesetzlichen Zinsen: ab dem 1. August 1997 auf
1.266.300, ab dem 1. Dezember 1997 auf 361.800, ab dem
1. Januar 1998 auf 239.147,84 Francs,
• 1.272.000 Francs als Gebühren vom 2. Januar 1998 bis 9. Juni
1998 auf der Grundlage von 8.000 Francs pro Tag, berechnet auf den
Umsatz 1997,
- Herrn COLLORAFI als Gesamtschuldner mit der Gesellschaft B et O zur
Zahlung an die Gesellschaft MCDONALD'S FRANCE der Summen verurteilt von:
• 1.533.548,87 Francs als zum 2. Januar
1998 nicht gezahlte Gebühren mit Verzugszinsen zum Basiszinssatz der Banken zuzüglich
drei Punkten pro Fälligkeit,
• 1.113.000 Francs als Gebühren vom 2. Januar 1998 bis 9. Juni
1998 auf der Grundlage von 7.000 Francs pro Tag, berechnet auf den
Umsatz 1997,
SOCIÉTÉ CIVILE PROFESSIONNELLE
Nelhalle H
Ona LALEURE
Hussers de Justico Masocies
1, Rce du Chataignier
0G400 CAMNES - Tel. 01 92 99 5088
SIRET 782 509 137 00025
- Herrn COLLORAFI als Gesamtschuldner mit der Gesellschaft LES
PINS zur Zahlung an die Gesellschaft MCDONALD'S FRANCE der Summen verurteilt von:
• 504.474,42 Francs als vor dem 2.
Januar 1998 nicht gezahlte Gebühren mit Verzugszinsen zum Basiszinssatz der Banken
zuzüglich drei Punkten pro Fälligkeit,
• 1.272.000 Francs als Gebühren vom 2. Januar 1998 bis 9. Juni
1998 auf der Grundlage von 8.000 Francs pro Tag, berechnet auf den
Umsatz 1997.
Dieses Urteil hat entschieden, dass die seit mehr als einem Jahr zum 16. März 1998 und zu
jedem Jahrestag desselben fälligen Zinsen ihrerseits Zinsen tragen, zugunsten
der Gesellschaft MODONALD'S FRANCE.
II - Zur Widerklage von Herrn COLLORAFI und den Gesellschaften
SEBOL, B et O und LES PINS hat das Urteil vom 8. März 2000:
- Zu den Sachanlagen:
Die Gesellschaft MCDONALD'S FRANCE verurteilt, an die Gesellschaften
SEBOL, B & O, LES PINS und Herrn COLLORAFI die Summe von
4.528.333 Francs insoweit zu zahlen, mit gesetzlichen Zinsen ab dem 13.
Dezember 1999.
- Zum persönlichen Schaden von Herrn COLLORAFI:
Die Gesellschaft MCDONALD'S FRANCE verurteilt, ihm die Summe von
100,000 Francs als Schadensersatz für seinen
immateriellen Schaden zu zahlen.
- Zum Schaden der Gesellschaften SEBOL, B & Q, LES PINS:
Die Gesellschaft MCDONALD'S FRANCE verurteilt, an Herrn
Bernard COLLORAFI die Summe von 240.330 Francs als Schadensersatz
für den Verlust der Chance zu zahlen, dieses Gehaltseinkommen im
Laufe dieser Frist zu beziehen.
SOCIÉTÉ CIVILE PROFESSIONMELLE
Gerand TREnER. r
Hais:
308-11000 Associos
1, Ree du Chataignier
D6400 CANINES - Tel. 04 92 99 50 88
SIRET 782 509 137 00025
Die Vollstreckung des Urteils vom 8. März 2000
bis heute:
1- Nach Verrechnung der gegenseitigen Verurteilungen und Abzug der im Rahmen von
Forderungspfändungen (saisies-attributions), die auf Betreiben der Gesellschaft MCDONALD'S gegen die 3 Gesellschaften vorgenommen wurden,
eingezogenen Summen, war zum Datum des 31. Dezember 2000 der Antragstellerin von Herrn COLLORAFI noch eine
Summe von 2.837.763,84 FRF an Kapital und Zinsen geschuldet (Anlage 4).
Zum Datum des 30. April 2001 beläuft sich die Abrechnung der von Herrn
COLLORAFI geschuldeten Summen auf 2.928.971,73 FRF an Kapital und Zinsen und unter
Vorbehalt der Verfahrens- und Vollstreckungskosten (Anlage 4bis).
II - Am 15. Mai 2001 übermittelte die SCP ZONINO - ERCALI, Gerichtsvollzieher in St-Laurent du Var,
den Rechtsanwälten der Gesellschaft McDONALD's eine Summe von 65.700,75
FRF, die den verfügbaren Saldo (nach Abzug der Kosten und Honorare
dieses Gerichtsvollziehers) einer gegen Herrn Bernard COLLORAFI gepfändeten Summe von
70.680,49 FRF im Rahmen einer Forderungspfändung (saisie-attribution) eines Bankkontos von
Herrn und Frau Bernard COLLORAFI darstellt.
Die Antragstellerin ist also weiterhin Gläubigerin der Familie COLLORAFI (consorts) in
erheblicher Höhe.
Die künftigen Vollstreckungsaussichten des Urteils
vom 8. März 2000:
I- Die antragstellende Gesellschaft hat eine Hypothek auf die Immobilie eingetragen, in der
Herr und Frau COLLORAFI wohnen, deren Eigentümer sie sind und die
ein Gemeinschaftsgut darstellt (Anlagen 5 und 6).
Es handelt sich um eine Immobilie in CANNET, Chemin de l'Estelle, im Kataster eingetragen Abschnitt
BE Nr. 756 Lose Nr. 101 und Abschnitt BE Nr. 579.
SOCIÉTÉ CITLE PROFESCIONNELLE
•P LALEURE
Missiors Go-rete Assoods
1, Rue du Chanigner
DG400 CANNES - Tel. C4 92 99 58 88
SHET 762 009 137 00025
Hier ist zu präzisieren, dass diese Immobilie, 1993 erworben dank eines Darlehens des
Crédit Agricole von 1.420.000 FRF, mit einer von dieser
Bank am 24. Dezember 1993 eingetragenen Hypothek in Höhe von 1.420.000 FRF Hauptsumme
zuzüglich 284.000 FRF Nebenforderungen belastet ist, gültig bis zum 28. August 2010.
Sie ist ferner mit einer vom Staatsschatz (Trésor Public) am 17. Mai 1999 vorgenommenen Eintragung
über 117.585 FRF belastet, gültig bis zum 17. Mai 2009.
II - Die Antragstellerin hat erfahren, dass Herr und Frau COLLORAFI gemäß Urkunde
vom 30. März 2001 von Maître AMALVY, Notar und Gesellschafter der SCP RUEL -
AMALVY, Notare in Maussane-les-Alpilles, ein Verkaufsversprechen über
diese Immobilie an Herrn FREGEAU unterzeichnet haben, zu einem Gesamtpreis von 2.000.000 FRF
(Anlage 7).
III - Bei dieser Gelegenheit hat die Gesellschaft McDONALD's den Betrag der Summen erfahren,
die Herr und Frau COLLORAFI den im Rang vor der Antragstellerin stehenden Hypothekengläubigern schulden:
1°) der CREDIT AGRICOLE ist noch Gläubiger von 1.200.690,84 FRF (vgl.
Schreiben Crédit Agricole Provence Côte d'Azur vom 9. Mai 2001 - Anlage 10),
2°) die Forderung des STAATSSCHATZES (TRESOR PUBLIC), das heißt 117.585 FRF, ist nicht bezahlt (Anlage
11: Schreiben Recettes des Impôts vom 21. Mai 2001).
Die Antragstellerin hat ebenfalls erfahren, dass der Verkauf, der nach dem Wortlaut des Versprechens
vom 30. März spätestens am 7. Juni 2001 hätte beurkundet werden sollen, nicht stattgefunden hat,
da Herr und Frau COLLORAFI sich geweigert haben zu verkaufen.
Aus dieser Situation ergibt sich, dass, wenn die Antragstellerin den Zwangsverkauf der
Immobilie von Herrn und Frau COLLORAFI betreibt, und angenommen,
dass der Preis von 2.000.000 FRF in diesem Rahmen erreicht wird, sie bestenfalls
eine Summe in der Größenordnung von 600.0D0 FRF erhalten wird, das heißt einen geringen Teil ihrer Forderung.
IV - Die Antragstellerin hat ferner erfahren, wie sich aus der oben genannten Urkunde vom 30. März 2001
ergibt, dass das Los 101, auf dem sie ihre Hypothek eingetragen hat,
nur einen Teil der Immobilie darstellt, in der Herr und
Frau COLLORAFI wohnen, und dass der Rest dieser Immobilie das Los Nr.
02 darstellt, das einer SC COLLO gehört
deren Existenz sie ebenfalls gerade erfahren hat.
, contra societe sonercLe FRANCE
GAre TREMER « Rare SAVANI - Pleme AULIEN
NaGane NOWDLE
3.00- 06:2ie LYLEURE
Huissiers co date lesdeles
1. Rue du Chataignier
06400 CANNES - Tel. 04 92 99 56 88
SIRET 702 509 137 00025
Aus der am 10. Juni 1993 unterzeichneten Satzung dieser SCI COLLO (Anlage 8) geht hervor, dass
diese gegründet wurde von:
- Herrn COLLORAFI und Frau COLLORAFI, geborene BIENLANSKY,
Schuldner der Gesellschaft MCDONALD'S FRANCE,
- und ihren beiden Söhnen, Sébastien, geboren am 14. August 1973, und Olivier, geboren am 13. Mai
1975, die beide bei ihren Eltern wohnen.
Artikel 6 der Satzung präzisiert, dass die Gesellschafter jeweils eine Einlage in die
Gesellschaft von 300.000 FRF leisten, wobei die Summe dieser Einlagen das Gesellschaftskapital von
1.200,000 FRF bildet.
Nach Artikel 7 dieser Satzung ist das Gesellschaftskapital in 12000
Anteile zu je 100 FRF aufgeteilt, die den Gesellschaftern in folgenden Verhältnissen zugeteilt sind:
• Herrn Bernard COLLORAFI:
in Höhe von
Dreitausend Anteilen
nummeriert 1 bis 3.000
. 3.000 Anteile
• Frau Olga COLLORAFI:
in Höhe von
Dreitausend Anteilen
nummeriert 3.001 bis 6.000
3.000 Anteile
• Herrn Sébastien COLLORAFI:
in Höhe von
Dreitausend Anteilen
nummeriert 6.001 bis 9.000.
3.000 Anteile
• Herrn Olivier COLLORAFI:
in Höhe von
Dreitausend Anteilen
nummeriert 9,001 bis 12.000
INSGESAMT: Anteile ci.
3.000 Anteile
12.000 Anteile
Gegenstand dieser SCI war der Erwerb von Räumlichkeiten, die auf einem Grundstück in
CANNET, Chemin de l'Estelle, errichtet sind, das heißt der Teil der Immobilie, der von
Herrn und Frau COLLORAFI bewohnt wird und das Miteigentumslos Nr. 102 darstellt.
SOCIETE CMLE PROFESSIONFELLE
Gérard TREIZER-Goge SAURAI - Plure JULIEN
Nathalie LOPEL:
Huissins do fia ssocios
1, Rue du Chats enier
06400 CANNES - Tel. 04 9299 58 S9
GIRET 702 509 137 00085
Die SCI COLLO hat diese Immobilie tatsächlich erworben, gemäß Urkunde vom 21. August
1993 und Berichtigungsurkunde vom 20. Oktober 1993, unterzeichnet in der Kanzlei von Maître
BONJEAN, Notar in Grenoble, zu einem Preis von 1.243,334 FRF.
V - Nach dem oben erwähnten Verkaufsversprechen vom 30. März 2001 (5
IV) hat die SCI COLLO versprochen, an denselben Herrn FREGEAU das Los 102,
dessen Eigentümerin sie ist, zu einem Preis von 1.500.000 FRF zu verkaufen. In diesem
Versprechen ist präzisiert, dass das Los Nr. 102 mit einer Hypothekeneintragung zugunsten
des Crédit Agricole des Alpes Maritimes in Höhe von 1.048.000 FRF an
Kapital zuzüglich 209.600 FRF Nebenforderungen belastet ist, Eintragung vom 24. Dezember
1993, wirksam bis zum 28. August 2007.
VI - Bei dieser Gelegenheit hat die Antragstellerin den Betrag der zum 9. Mai 2001 beim Crédit Agricole noch geschuldeten Summen erfahren,
das heißt 828.373 FRF (vgl. Schreiben Crédit Agricole
Provence Cóle d'Azur vom 9. Mai 2001 - Anlage 12). Sie hat ebenfalls erfahren, dass, wie
beim Los 101, der vorgesehene Verkauf nicht beurkundet wurde und nicht beurkundet werden wird.
VII - Die Antragstellerin hat aufgrund des Urteils des Pariser Gerichts vom 8. März 2000
am 22. Mai 2001 eine Pfändung der Gesellschaftsanteile von Herrn und Frau
Bernard COLLORAFI an der SCI COLLO vorgenommen (Anlage 13).
Es zeigt sich schon jetzt, dass angesichts der erheblichen hypothekarischen Belastung der
SCI COLLO die Zwangsverwertung der Gesellschaftsanteile von Herrn
und Frau Bernard COLLORAFI, die die Hälfte des Gesellschaftskapitals darstellen, auch hier
die Forderung von McDONALD's nur sehr teilweise tilgen wird.
Die Sicherungspfändung der Gesellschaftsanteile der SCI COLLO,
die von den Kindern COLLORAFI (Sébastien und Olivier) gehalten werden,
Nr. 6001 bis 9000 und 9001 bis 12000:
1 - Deshalb hat die Antragstellerin beim Vollstreckungsrichter (Juge de l'Exécution) des Landgerichts (Tribunal de
Grande Instance) Grasse einen Antrag gestellt, um die Ermächtigung zu erhalten,
zur Sicherung ihrer Forderung die 6000 Gesellschaftsanteile
der jungen Sébastien und Olivier COLLORAFI sicherungsweise zu pfänden.
SOCIETE CIVILE PROFESSIONNELLE
14 Cma LALEURE
J30 AssocIos
1, Rue du Chanigner
06400 CANNES - TU. 04 92 09 58 03
SINE CR2 S00 10 Co120
Diese Sicherungspfändung wurde am 22. Mai 2001 vorgenommen, den
Herren Sébastien und Olivier COLLORAFI am 23. Mai und Herrn und Frau
Bernard COLLORAFI am 30. Mai 2001 mitgeteilt (Anlagen 14, 15 und 16).
Die Antragstellerin leitet mit der vorliegenden Klageschrift das Hauptsacheverfahren im
Anschluss an diese Sicherungspfändung ein.
Der Antrag der Gesellschaft McDONALD's:
Nach der Satzung stellen die 6000 auf den Namen der Herren Sebastien und Olivier
COLLORAFI lautenden Anteile eine Kapitaleinlage von 600,000 FRF dar, das heißt 300.000 FRF
für jeden.
Da es sich jedoch um junge Männer handelt, die bei der Gründung der SCI COLLO
18 und 20 Jahre alt waren und bei ihren Eltern wohnten, ist anzunehmen, dass sie
persönlich keinerlei Einlage geleistet haben und dass sämtliche Einlagen
von ihren Eltern, Herrn und Frau COLLORAFI, erbracht wurden, sowohl bei der Gründung der
Gesellschaft als auch im Laufe ihres Bestehens.
Die Herren Sébastien und Olivier COLLORAFI sind fiktive Gesellschafter der SCI
COLLO, die von Herrn und Frau Bemard COLLORAFI gegründet wurde, und sind nur
Strohmänner (prête-noms) ihrer Eltern.
Gemäß Artikel 1843-1 des Code civil, « bemessen sich die Rechte jedes Gesellschafters am
Gesellschaftskapital nach seinen Einlagen bei der Gründung der Gesellschaft
oder im Laufe ihres Bestehens ».
Mangels Nachweises ihrer Einlagen in die
SCI durch die Herren Sébastien und Olivier COLLORAFI obliegt es dem Gericht zu entscheiden, dass sie nicht wirklich Gesellschafter
der SCI sind, und zu sagen, dass die SCI COLLO in Wirklichkeit nur zwei Gesellschafter hat, Herrn
Bernard COLLORAFI und Frau, geborene BIELANSKY.
SOCIETE CIVILE PROFESSIONHELLE
Gers TAROER -R00035.60 - Pieme JOUER
MINERCHE
ICo tALEURE
Haissiers de Joatie Associes
1, Rue du Chalignier
06100 CANNES - TL. 04 92 99 58 88
SIRET 732 509 137 00025
Daraus folgt, dass Herr und Frau Berard COLLORAFI, verheiratet im gesetzlichen Güterstand
der Errungenschaftsgemeinschaft (communauté légale) und Schuldner der Gesellschaft McDONALD's, die wahren
und alleinigen Eigentümer sind, nicht nur der Gesellschaftsanteile Nr. 1 bis 6000 der SCI
COLLO, sondern auch der Anteile Nr. 6001 bis 9000, die fiktiv von
Herrn Sébastien COLLORAFI gehalten werden, und Nr. 9001 bis 12000, die fiktiv von
Herrn Olivier COLLORAFI gehalten werden.
Das Gericht wird sagen, dass die Anteile Nr. 1 bis 12000 der SCI COLLO das Pfand
für die Forderung der Gesellschaft McDONALD's bilden und dass diese Anteile zu Recht
gepfändet wurden.
Die Antragstellerin ist nämlich berechtigt, die Zahlung ihrer Forderung nicht
nur aus den Gesellschaftsanteilen von Herrn Bernard COLLORAFI zu betreiben, sondern
auch aus denen seiner in Gütergemeinschaft lebenden Ehefrau, Frau Olga
BIELANSKI.
Herr und Frau COLLORAFI haben am 11. September 1971 geheiratet. Die SCI
COLLO wurde 1993 gegründet.
Nach Artikel 1402 des Code civil:
• Jedes Gut, bewegliches oder unbewegliches, gilt als Errungenschaft der Gemeinschaft, sofern nicht
bewiesen wird, dass es einem der Ehegatten in Anwendung einer Gesetzesbestimmung eigen ist. »
und Artikel 1413 des Code civil bestimmt:
« Die Zahlung der Schulden, für die jeder Ehegatte aus welchem Grund auch immer
während der Gemeinschaft haftet, kann stets aus den gemeinschaftlichen Gütern betrieben werden,
es sei denn, es liegt ein Betrug des schuldnerischen Ehegatten und Bösgläubigkeit des Gläubigers vor, und vorbehaltlich
des der Gemeinschaft gegebenenfalls geschuldeten Ausgleichs (récompense). »
Die vorläufige Vollstreckung wird angeordnet werden.
AUS DIESEN GRÜNDEN
Im Hinblick auf die Artikel 1321, 1402 und 1413 des Code civil,
Für Recht zu erkennen, dass die Herren Sébastien und Olivier COLLORAFI fiktive Gesellschafter
der SCI COLLO sind.
SOCIETE CIVILE PROFERSACHMELLE !...
Géred TRISEr - Rorer SAVAHI - PlaTe JUIEN
Rabbie n
F Ame LALEURE
Hassions do Jerico /Associés
1, Rue du Chatagner
06400 CANMES - TeL 04 92 99 58 B8
SIRET 702 509 137 00025
II. Für Recht zu erkennen, dass Herr Bernard COLLORAFI und seine in Gütergemeinschaft lebende Ehefrau,
Frau Olga BIELANSKI, die beiden einzigen Gesellschafter der SCI
COLLO sind.
III. Für Recht zu erkennen, dass die Gesellschaftsanteile Nr. 1 bis 12000 der SCI COLLO
Herrn und Frau Bernard COLLORAFI gehören und das Pfand für
die Forderung der Gesellschaft McDONALD's bilden, wie sie sich aus dem Urteil vom 8. März
2000 des Berufungsgerichts Paris ergibt.
IV. Die Sicherungspfändung der Gesellschaftsanteile Nr. 6001 bis
12000, vorgenommen am 22. Mai 2001 aufgrund des Beschlusses vom 10. Mai 2001 des
Vollstreckungsrichters (Juge de l'Exécution) des Landgerichts (Tribunal de Grande Instance) Grasse, für gut und gültig zu erklären.
V. Für Recht zu erkennen, dass diese Sicherungspfändung in eine Verkaufspfändung (saisie-vente) umgewandelt wird
gemäß den Bestimmungen der Artikel 247 ff. des Dekrets vom 31.
Juli 1992.
VI. Die vorläufige Vollstreckung des künftigen Urteils anzuordnen.
VII. Herrn und Frau COLLORAFI und die Herren
Sebastien und Olivier COLLORAFI als Gesamtschuldner zu verurteilen, 20.000 FRF an die Gesellschaft
McDONALD's gemäß Artikel 700 des N.C.P.C. zu zahlen.
VIII. Sie als Gesamtschuldner zu den Kosten zu verurteilen, mit Kostenfestsetzung zugunsten von Maître
VERJUS, Rechtsanwalt.
UNTER ALLEN VORBEHALTEN
Vorgelegte Unterlagen:
1. Urteil des Berufungsgerichts Paris vom 8. März 2000
2. Zustellung des Urteils an Herrn Bemard COLLORAFI
3. Heiratsurkunde von Herrn Bernard COLLORAFI und Frau Olga BIELANSKY
4. Abrechnung der der Gesellschaft MCDONALD'S FRANCE aufgrund des Urteils vom 8.
März 2000 geschuldeten Summen
4bis Aktualisierung der Abrechnung zum 30. April 2001
5. Eintragungsbescheinigung der endgültigen Hypothek vom 2. Mai 2000 auf die Rechte von Herrn
Bernard COLLORAFI am Los 101, die rückwirkend an die Stelle der vorläufigen Eintragung
vom 16. Februar 1998 tritt
6. Eintragungsbescheinigung der Gerichtshypothek auf die Rechte von Frau COLLORAFI-
BIELANSKY am Los 101 und Empfangsbestätigung vom 2. April 2001 des Hypothekenamts
(Conservation des Hypothèques)
7. Verkaufsversprechen vom 30. März 2001 gemäß Urkunde von Maître AMALVY, Notar in Maussane-les-
Alpines
8. Satzung der SCI COLLO
SOCIETE CAMILE PROFESSIONNEELE
Garard TREKER - Emmer SAVAIS - Plore CULIEN
Natalio MONOLE
- 316ma LALEURE
Huissiers de Lestre Assecids
1, Rue du Chalalenier
D6400 CANNES - Tel. 04 92 99 58 88
SKET 782 509 137 00025
9. Auszug Kbis der SCI COLLO
10. Schreiben CREDIT AGRICOLE Provence Côte d'Azur vom 9. Mai 2001 zur Hypothek auf die
Immobilie von Herrn und Frau COLLORAFI
11. Schreiben RECETTES DES IMPOTS Juan-les-Pins vom 21. Mai 2001
12. Schreiben CREDIT AGRICOLE Provence Cöte d'Azur vom 9. Mai 2001 zur Hypothek auf die
Immobilie der SCI COLLO
13, Schreiben CREDIT AGRICOLE vom 11. Mai 2001 an das Notariat Maussane-les-Alpilles
14. Schreiben von Maître AMALVY an Maître DELAPASSE vom 15. Mai 2001
15. Schreiben von Maître DELAPASSE an McDONALD's vom 15. Mai 2001
SOCIETE CIVILE PROFESSIONNELLE
Gürard TREMER - Enger SAVANT-Plene JULIEN
Nathalle re
- Haa LALEURE
Fussiers co Austice Associds
1. Rue du Chataigner
06400 CANNES - TeL 04 92 99 58 88
GIRET 782 500 137 00035
Scrollen Sie im Rahmen, um die vollständige Transkription zu lesen — der gesamte Text bleibt auf der Seite vorhanden.