Collo gegen McDo

Schriftsätze · 16.03.1998

Erwiderungsschriftsatz McDonald's – Teil 2

Schriftsätze von McDonald's France: vorgebrachte Klagegründe und Anträge vor .

Art
Schriftsatz / Verfahrenshandlung
Datum
16.03.1998
Parteien
Von McDonald's France

Zusammenfassung

Übersichtsblatt

Erwiderungsschriftsatz von McDonald's France — Teil 2 · 16. März 1998

Überblick: Erwiderungsschriftsatz, eingereicht von McDonald's France (Anwälte und SCP Vincent Molas Léger Cusin, Prozessbevollmächtigte für die Verhandlung) gegen die Gesellschaften SEBOL, B et O, LES PINS und Bernard Collorafi in den verbundenen Verfahren RG 97.062486 und 98.010823.

Das Wesentliche

McDonald's stimmt der Verbindung der beiden Verfahren zu, die in seiner Klageschrift vom 30. Januar 1998 beantragt und von den Gegnern in ihrem Schriftsatz vom 9. Februar akzeptiert wurde. In Erwiderung auf diese Schriftsätze bestreitet die Gesellschaft den Wert einer „Gewinn- und Verlustaufstellung“ vom 13. April 1987 (gegnerisches Dokument 25), die sie als handschriftliches, nicht unterzeichnetes Dokument, als bloße unverbindliche Projektion bezeichnet, und erinnert an die Klausel 28.c des Lizenzvertrags, die jede Garantie künftiger Rentabilität ausschließt. Sie legt die Entwicklung des Umsatzes des Restaurants Antibes 1 vor: 27.422.009 F im Jahr 1993, 26.965.840 F im Jahr 1994, 24.638.840 F im Jahr 1995, 18.305.795 F im Jahr 1996, sodann einen konsolidierten Umsatz von 31.556.286 F im Jahr 1997 für die drei Restaurants. Sie führt den Rückgang auf äußere Ursachen zurück (Änderung der Carrefour-Parkplätze, Eröffnung eines Quick, Psychose um den „Rinderwahn“). Sie hebt hervor, dass Collorafi innerhalb von SEBOL von August 1987 bis Ende 1996 eine Bruttovergütung von 5.039.500 F bezogen habe, und beziffert die gegnerischen Anträge, die von 35.000.000 F in der Klageschrift auf 47.050.000 F im Schriftsatz gestiegen seien.

Tragweite

Dokument der Verteidigung von McDonald's in erster Instanz, das dazu bestimmt ist, das Bestehen von Erfolgszusagen zu widerlegen und den Franchisenehmer als dauerhaft gewinnbringend darzustellen.

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Fax regy de : 81.45.27 67_13 11/03/28_93:58 ..Pg: 2 MCDONALDS FRANCE / SEAOL-B8O- LES PINE - COLLORAFI OBITIORISF RG 97 062486 und 98010823 SCHRIFTSATZ ZUR ERWIDERUNG FÜR: Die Aktiengesellschaft MCDONALD'S FRANCE Rechtsanwälte: und als Prozessbevollmächtigte für die Sitzung die SCP VINCENT MOLAS LEGER CUSIN pSV 69239) GEGEN: 1) Die Aktiengesellschaft SEBOL 2) Die SARL B & 0 3) Die EURL LES PINS 4) Herrn Bernard COLLORAFI Rechtsanwalt: Patre Jean Paul CLEMENT, Rechtsanwalt am Bameau do und als Prozessbevollmächtigte für die Sitzung: die SCP SEVELLEC ESEELBODIO ES: IT 866T/E0/0T 145.27 63_13 11/03/98_97:58 ..Py: DAS GERICHT MÖGE ENTSCHEIDEN ZUR VERBINDUNG DER VERFAHREN R.G. 97.062466 und 98.010823 Diese Verbindung, die von McDONALD'S France in ihrer Klageschrift vom 30. Januar 1998 gegen die Gesellschaft LES PINS und Herrn COLLORAFI beantragt wurde, wird von Herrn COLLORAFI und seinen drei Gesellschaften SEBOL, B & O, LES PINS in ihren Schriftsätzen vom 9. Februar akzeptiert. Sie ist daher auszusprechen. Folglich gelten die vorliegenden Schriftsätze für beide Verfahren, wie auch die gegnerischen Schriftsätze vom 9. Februar, die in der Sitzung eingereicht wurden, in der der Herr Berichterstatterrichter bestellt wurde. ZU DEN GEGNERISCHEN SCHRIFTSÄTZEN VOM 9. FEBRUAR 2. Vorab und um nicht mehr darauf zurückkommen zu müssen, erlaubt sich die Gesellschaft McDONALD's, das Gericht respektvoll auf den unangebrachten Charakter bestimmter Ausdrücke hinzuweisen, die Herr Collorafi in seinen Schriftsätzen vom 9. Februar verwendet. Es ist nicht angemessen, gegenüber der Gesellschaft McDONALD's zu verwenden: mit der Herr Collorafi 10 Jahre und 5 Monate zusammengearbeitet hat, davon mehr als 9 Jahre ungetrübt, die für die tadellose Führung ihrer Betriebe ebenso bekannt ist wie für | die Zahl der Arbeitsplätze, die sie seit zwanzig Jahren in Frankreich schafft die Begriffe „verbrannte Erde“ oder „Vietnamisierung“ (S. 14, letzter Absatz) Offensichtlich weiß Herr Collorati nicht, was Wörter bedeuten. Ce davoiemene de 18% ASTOrnAad Alterlévoiement de la demande totalement infondoe pregentée par Mi Coliorafi et ses sucietes "Tout de surest" exagéré est insignifiant" dit-on. De fait, la prétention de:M. Collorafi de: 36. voir attribuer des sommes considérables est dépourvue de toute signification. дан, ESEELODTTO EG: IT 866I/E0/01 11/83/98 _ 97:58 P#: 4 Das wird man feststellen, wenn man die Schriftsätze von Herrn Colorati und seinen Gesellschaften vom 9. Februar liest. Absatz 2.1., Seiten 4 und 5: Dort ist zu lesen, dass MCDONALD's die wesentlichen Elemente der Vertragsbeziehungen verschweigen würde. Dazu ist zu sagen: Herr Coliorafi beruft sich auf Seite 5 auf eine „Gewinn- und Verlustrechnung“, datiert vom 13. April 1987, die eine Projektion darstellt und keineswegs eine Verpflichtung hinsichtlich künftiger Ergebnisse. Dieses Dokument (gegnerisches Dokument 25) ist handschriftlich, ohne dass die Schreiber identifiziert werden können: die letzte Zeile ist offensichtlich nicht von derselben Handschrift (schräg) wie die (gerade) der in das Dokument eingetragenen Zahlen. Dieses Dokument ist nicht unterzeichnet und ohne jeden Wert. Es ist widersprüchlich von Herrn Collorafi, auf diesem nicht unterzeichneten Dokument zu beharren, während: Herr Collorafi keinen Willensmangel geltend macht und keineswegs die Nichtigkeit der mit MCDONALD's geschlossenen Verträge der Unternehmenspacht (location-gérance) beansprucht (eine Nichtigkeit, die im Übrigen nach fünf Jahren verjährt — Art. 1304 C. Civ. — während das Dokument von 1987 stammt), • Herr Collorafi in voller Kenntnis der Sachlage nach 9 Monaten unentgeltlicher Ausbildung bei MCDONALD'S den Lizenzvertrag unterzeichnet hat, der den Vertrag der Unternehmenspacht (location-gérance) notwendigerweise begleitet, und insbesondere, auf Seite 18, die Klausel 28.c. „Der Konzessionsgeber hat keinerlei Erklärung, Zusage oder Garantie hinsichtlich der künftigen Rentabilität des Restaurants abgegeben“ 4. Die wesentlichen Elemente der Vertragsbeziehung sind somit nirgendwo anders zu suchen als: in den unterzeichneten Vereinbarungen, deren Inhalt Herr Collorati dem Gericht zu erwähnen vergisst, in den erzielten Ergebnissen, die in den Tabellen unseres Dokuments 18 erscheinen, das hier beigefügt wiedergegeben ist und die Entwicklung der Umsätze jedes der von Herrn Collorafi in Unternehmenspacht (location-gérance) genommenen Restaurants über den gesamten Vertragszeitraum zeigt, sowie die Tabelle der Entwicklung der konsolidierten Umsätze. стинАан ES: IT 8651/E0/07 Evolution du chiftre d'affaires Consolidé Année Anlibes 1 SEBOL SA Äntibes nord BetO SARL AnUDES OU LESPISS- 3 38B 837 dion des ventes consoliddes Evoil. Fax resu de so 81 95 2Z 67,13 i= Tolal 3 reslaurärts [OLES PINS SARLI ABelO SAiL EISEBOL SA FGF.I ES:TI a661/60/0T Fax 1 1g 1,N 'яли 11/83/9993:58 r.üg Daraus ergibt sich: bis 1993 verzeichnete das Restaurant ANTIBES 1 eine erhebliche Umsatzsteigerung (27.422.009 F.F. im Jahr 1993), 1994 (26.965.840 F.F.) einen leichten Rückgang (6 Tage Umsatz), 1995 einen Rückgang auf 24.638.840 F.F., bedingt durch äußere Ereignisse (Änderung der Verkehrsströme für den Zugang zum Restaurant infolge einer Änderung der Parkplätze und der Eingänge des Carrefour-Marktes Eröffnung eines Quick im Juli), 1996 (18.305.795 F.F.) kommt der Rückgang des Konsums infolge der sogenannten Rinderwahn-Psychose hinzu. 1997 ermöglicht die Reaktion von McDONALD's Herrn Collorafi, einen konsolidierten Umsatz von 31.556.286 F.F. für die 3 Restaurants Antibes 1, Antibes Nord, Antibes Quest zu erzielen, wobei zu beachten ist, dass Ende 1997 Antibes Nord, das erst 14 Monate besteht, und Antibes Ouest, erst 8 Monate, sich Ende 1997 noch in der Anlaufphase befinden. Hier ist unbedingt daran zu erinnern, was bereits in unseren früheren Schriftsätzen angegeben wurde: Herr Collorafi, der sich in seinen Schriftsätzen als Opfer darstellt, hat von August 1987 bis Ende 1996 innerhalb seiner Gesellschaft SEBOL 5.039.500 F.F. Bruttovergütung (einschließlich erklärter Sachleistungen) für 9 Jahre und 5 Monate bezogen und im selben Zeitraum von 10 Geschäftsjahren 4.150.000 F.F. an Gewinnen, d. h. ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 951.117 F.F. Absätze 2.2. und 2.3. S. 5 bis Z: Herr Collorati erkennt dort ausdrücklich an, dass die Konjunktur begann, schwierig zu werden. Wir haben gerade gesehen, dass dies auf äußere Umstände zurückzuführen ist. Er beruft sich aber auf einen Begriff des primären Einzugsgebiets (S. 5, vorletzter Absatz), der den die Parteien bindenden Verträgen und der Strategie von McDONALD's, die Herrn Collorafi vollkommen bekannt ist, völlig fremd ist. Dies wurde ihm im Übrigen ohne Widerspruch seinerseits im Einschreiben vom 27. März 1997 (gegnerisches Dokument 11) in Erinnerung gerufen. EG: 11 8661/E0/0T : 01.15.27 6]_13 11/03/98_87:58 ..E9: ? V Es ist festzuhalten, dass Herr Collorafi in seiner Darstellung der Eröffnungsbedingungen der Restaurants Antibes Nord und Antibes Quast wider Treu und Glauben handelt. Herr Collorafi behauptet, er habe die Verträge der Unternehmenspacht (location-gérance) „widerwillig“ unterzeichnet (S. 5, letzter Absatz und Seite 6, 2. Absatz von 2.3.). Aber er widerspricht sich selbst, indem er im drittletzten Absatz von Seite 6 schreibt „Nach einer ersten Ablehnung kam er erneut darauf zurück“. Das Gericht wird sehen, mit welcher Entschlossenheit sich Herr Collorafi in seinen Schreiben äußert: - am 16.12.96 (gegnerisches Dokument 4), zu Antibes ouest: „Ich habe ein Team, das bereit ist, die Entwicklung in einer Stadt sicherzustellen, und ich brauche weitere Restaurants, um die Umsatzauswirkungen auszugleichen und die Fixkosten aufzufangen. So hätte ich die Mittel, das QSP sicherzustellen, das von meinen Einheiten erwartet wird, und die Umsätze zu steigern“. - am 10.01.97 (gegnerisches Dokument 6) zu Antibes Quest und Vallauris: ... für die ich mich um die Unternehmenspacht (location gérance) bewerbe... Sollte die Entscheidung, mir diese beiden Restaurants nicht zuzuteilen, bestätigt werden, würde ich dies als einen wahren casus belli betrachten“. - am 31.01.97 (gegnerisches Dokument 7) zu Antibes Ouest: „Ich nehme diese Zuteilung zur Kenntnis und danke Ihnen herzlich für das Vertrauen, das Sie mir entgegenbringen“. Zu Vallauris, zugeteilt an Herrn Gilarsky: „Ich bestehe weiterhin darauf, dass mir auch Vallauris zugeteilt wird“ Diese Schreiben zeigen die Widersprüchlichkeit des Anspruchs von Herrn Collorati, der in seiner Klageschrift (Seite 8, 2. Absatz) McDONALD's vorwirft, eine Vertragsverletzung begangen zu haben, indem sie die Unternehmenspacht (location gérance) des Restaurants von Vallauris Herrn Gilarsky anvertraute, während er erhebliche und unbegründete Summen aus jedem der mit ihm unterzeichneten Verträge der Unternehmenspacht (location gérance) verlangt. 10. Die Widersprüchlichkeit von Herrn Collorati zeigt sich auch im Vergleich des 3. Absatzes von Seite 6 seiner Schriftsätze, in dem er anerkennt, dass die Gesellschaft B & O am 10. Juni 1997 eine günstige Anpassung ihrer Gebühr erhielt, die von 245.000 Frs pro Monat auf 180.000 Frs sank (d. h. eine Senkung um 26,3 %), während er auf der folgenden Seite zu schreiben wagt, McDONALD's habe jedes Zugeständnis und jede finanzielle Hilfe verweigert. 11. Aber es kommt noch mehr hinzu: Das Restaurant Antibes Ouest war als Vertrag „straight license“ von 20 Jahren vorgesehen; da Herr Collorafi sich geweigert hatte, den damals dem Pächter (locataire gérant) obliegenden Anteil zu finanzieren (aus Eigenmitteln, nicht aus Darlehen) (25 % der Kosten für Voreröffnung, Ausstattung, Mobiliar und Beschilderung), musste auf einen BFL-Vertrag übergegangen werden, in dem diese Kosten von McDONALD's getragen werden, von 3 Jahren. 698E20D ES: II 8651/€0/01 McDONALD's wäre vollkommen berechtigt gewesen, diese Änderung des geplanten Vertrags abzulehnen. Durch die Annahme dieser Änderung hat McDONALD's den Teil der Investition übernommen, der dem Pächter (locataire-gérant) in einem Vertrag „straight license“ obliegen hätte. Daraus folgt, dass für Antibes Ouest die Finanzierung wie folgt aufgeteilt ist: - McDONALD's : • Herr Collorafi : 96,9 % 3,1 % Gesamt : 100% il de sa dawath 12. Absatz 2.4., Seiten 7 bis 9: Zur wirtschaftlichen Struktur des Vertrags. Zunächst ist anzumerken, dass die Rechtsform der Unternehmenspacht (location- gérance) zur Folge hat, den Pächter (locataire gérant) von der Investition in den Geschäftsbetrieb zu befreien. in diesem Absatz entwickelt Herr Gallorafi Allgemeinplätze, gewürzt mit dem Motiv, wonach McDONALD's wider Treu und Glauben gehandelt habe, ohne dafür den geringsten Beweis zu erbringen. Dagegen wird das Gericht festhalten: - dass seit 1980 nur 3 Restaurants von 634 des Netzes MCDONALD's in Frankreich geschlossen wurden, d. h. 0,47 %, was jeden Verdacht hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Franchising zerstreut, - dass sich die Investitionsanstrengung im Durchschnitt für die drei Herrn Collorafi in Unternehmenspacht (location-gérance) gegebenen Restaurants wie folgt verteilt : - MCDONALD's : 78% 22% - Herr Collorafi : - dass es abwegig ist zu sagen, es wäre vorzuziehen, den Umsatz zu erzielen wenn die Aussage auch den Anschein der Selbstverständlichkeit hat, müsste man denselben Umsatz erreichen können! In der Situation von Antibes 1, das nunmehr außerhalb der großen Besucherströme der Kundschaft von Carrefour liegt (vgl. Bericht goo Quacen dass, um seine Ansprüche zu stützen, Herr Collorafi beim Sachverständigen Gandur einen Bericht angefordert hat, dessen Tragweite nach der durchgeführten Studie sehr gering ist 8661/E0/0I .45.27 63_13 11/83/98.—_º2i58 elle enlue dass, wenn die Strategie von MCDONALD's schlecht und verderblich wäre, McDONALD's heute nicht 70 % des französischen Hamburger-Marktes hielte, mit 560 Restaurants in Unternehmenspacht (location-gérance) von den 630 bestehenden (d. h. 88,9 % gegenüber 11,1 %, die direkt von McDONALD's geführt werden) Iano int Absatz 2.5., Seiten 9 und 19: Auch hier wird Herr Collorafi auf frischer Tat bei einer Unwahrheit ertappt: Er schreibt auf Seite 10, 2. Zeile, dass „McDONALD's stets Eigentümerin der Gebäude ist“. Er hat also vergessen, dass das Restaurant Antibes 1, das er seit 1987 geführt hat, sich im Einkaufszentrum des Carrefour-Marktes befindet, der Eigentümer der Mauern ist Da Herr Collorafi gern von Treu und Glauben spricht, ist ihm in Erinnerung zu rufen, was er während der 9 Monate unentgeltlicher Ausbildung, die ihm vor der Unterzeichnung des ersten Vertrags erteilt wurde, vollkommen gelernt hat und was er in jedem der drei Verträge unterzeichnet hat: Es wird im Netz niemals eine territoriale Exklusivität praktiziert : Vertrag SEBOL - Unternehmenspacht (location-gérance), Klausel 7 - Nichtausschließlichkeit: 17.1. Der Pächter (locataire gérant) erkennt ausdrücklich an, dass ihm dieser Vertrag allein das Recht einräumt, das Restaurant in den oben bezeichneten Räumlichkeiten für die vereinbarte Dauer zu betreiben, und ihm keine Gebietskonzession, Exklusivität oder keinen Gebietsschutz einräumt. Dieser Vertrag erlaubt es ihm nicht, die Errichtung oder die Erweiterung von Restaurants McDONALD's zu jedem Zeitpunkt zu verhindern oder zu behindern. 7.2. Der Pächter (locataire-gérant) erkennt ebenfalls an, dass die Gesellschaften der Gruppe McDONALD's weitere Restaurants MCDONALD's errichten können, ohne dass er sich auf den dem hier gegenständlichen Geschäftsbetrieb zugefügten Schaden berufen könnte“. Lizenzvertrag, Klausel 28: „Der Lizenznehmer erkennt an, dass: c) Der Konzessionsgeber keinerlei Erklärung, Zusage oder Garantie hinsichtlich der künftigen Rentabilität des Restaurants abgegeben hat. d) Vor Abschluss dieses Vertrags hat der Lizenznehmer in einem Restaurant MCDONAD's gearbeitet und hatte die Möglichkeit, mit anderen Lizenznehmern des Konzessionsgebers in Kontakt zu treten und alle Informationen des Konzessionsgebers zum System McDONALD's zu überprüfen. ..Lg: 9 _.,e 690ELOTT18 ES: II 9661/80/0T fax regy deri "1. 15.27 67 13 11/83/98.-97:58 ..Py: 10 e) Dieser Vertrag errichtet ein Restaurant am in Artikel 2 (a) Absatz (i) bezeichneten Standort und ausschließlich an diesem Ort, und sieht keinerlei „Exklusivität“ oder „Schutz“ oder irgendein Recht auf ein bestimmtes Gebiet in einem angrenzenden Bereich vor, ..." Verträge B & O und LES PINS: Unternehmenspacht (location-gérance), Art. VII - Nichtausschließlichkeit: „VII. 1 Der Pächter (locataire-gérant) erkennt ausdrücklich an, dass allein der „Vertrag“ ihm das Recht einräumt, das Restaurant in den oben bezeichneten Räumlichkeiten für die vereinbarte Dauer zu betreiben, und ihm keine Gebietskonzession, Exklusivität oder keinen Gebietsschutz einräumt. Der „Vertrag“ erlaubt es ihm weder, die Errichtung oder die Erweiterung anderer Restaurants MCDONALD'S zu jedem Zeitpunkt zu verhindern noch zu behindern. VII.2 Der Pächter (locataire-gérant) erkennt ebenfalls an, dass die Verpächterin weitere Restaurants McDONALD's errichten kann, ohne dass er sich auf den dem hier gegenständlichen Geschäftsbetrieb zugefügten Schaden berufen könnte“. Lizenzvertrag, Art. 28 : „Der Lizenznehmer erkennt an, dass: Der Konzessionsgeber keinerlei Erklärung, promess u garantie quant è la rentablite tuture c restaurant, 0) rechercher de tes ice es pres so les poit de gestion des restaurants en Franco, ..." ETHaTHA ESEELOPDID EG : II 8E61/20/0T Fax regu de ; 01 45.2? 63_13 11/03628.7. 9930 ..19. 11 les Er handelt also wider Treu und Glauben, wenn er heute ein System in Frage stellt, dem er ausdrücklich beigetreten ist und das die Grundlage des Erfolgs des Firmenzeichens und der Pächter (locataires-gérants) ist. des Franchising. die Definitionen der Gemeinschaftsverordnung 4087/88 und die AFNOR-Norm (die einzige Definition einer offiziellen französischen Stelle) erwähnen dies nicht. Absatz 2,6., Seiten 10 bis 12: Der Gewinn von Herrn Collorafi, wie er für 1987 bis Ende 1996 in unseren früheren Schriftsätzen ermittelt wurde, wird auf Seite 11, am Ende der Schriftsätze von Herrn Collorafi als zutreffend anerkannt. Wenn 1997 nicht erwähnt wird, so deshalb, weil Herr Collorafi diese Angaben zu 1997 nicht mitgeteilt hat, was zum jetzigen Zeitpunkt des Jahres nicht anstößig ist. Es genügt festzustellen, dass Herr Collorati zum 31. August 1997 sich eine Bruttovergütung von 450.000 F.F. für 8 Monate zugewiesen hatte, d. h. 675.000 Frs auf Jahresbasis, was eine Erhöhung von 100.000 F.F. gegenüber dem Vorjahr darstellt. 17. Es ist im Übrigen merkwürdig, dass im Bericht von Herrn Gandur das Gehalt von Herrn Collorafi angesetzt wird: S. 31: S. 32: S. 33: bei SEBOL bei B & O bei LES PINS mit mit mit 360.000 F 432.000 F 312.000 F d. h. 1.104.000 F was nicht der Vorstellung der Auffangung der Fixkosten entspricht, die von Herrn Collorafi vorgebracht wurde, als er darauf bestand, Pächter (locataire-gérant) der Restaurants Antibes Nord und Antibes Ouest zu werden (Schreiben vom 16.12.96, gegnerisches Dokument 4). Nach diesen Klarstellungen ist die Erörterung der zu entscheidenden Rechtsfragen einfach: Sie wird sich nacheinander auf die Anträge von Herrn Collorati und seiner Gesellschaften und sodann auf die Anträge der Antragstellerin beziehen. ESEELOTDTO ES: II B661/EB/8T 45 23 67 13 _- 07:58 .. Pg: 12 DIE ANTRÄGE VON HERRN COLLORAFI UND SEINEN GESELLSCHAFTEN 18. Sie sind vollständig von Widersprüchen durchzogen: - in der Klageschrift wird der angebliche Schaden dargestellt als derjenige, der für SEBOL aus der „Eröffnungsverpflichtung“ (sic) des von B & O geführten Restaurants entsteht, und für SEBOL und B & O aus der Eröffnung eines Restaurants in Valiaurie unter dem Firmenzeichen McDONALD's, das von Herrn Gilarsky geführt wird. Das Ganze beziffert auf 35.000.000 Frs (ohne Artikel 700), zuzüglich 10.350.000 Frs für Herrn Collorafi, unter dem Vorwand des „Unterschieds zwischen dem Preis, den er Ende 1996 hätte erzielen können, und dem Preis, den er zum Zeitpunkt des Urteils erzielen könnte er.t - in den Schriftsätzen steigt der Gesamtantrag auf 47.050.000 F.F. (ohne Artikel 700, doppelt so viel wie in der Klageschrift), aber während in der Klageschrift die Summen verlangt wurden, um im Netz zu bleiben, werden sie jetzt verlangt, weil die Gesellschaften von Herrn Collorat behaupten, die Auflösung der Verträge, die am 2. Januar 1996 erfolgt ist, sei missbräuchlich. Nichts davon ist ernsthaft. Zunächst werden die rechtlichen Argumente geprüft, soweit sie erkennbar sind, die von Herrn Collorafi und seinen Gesellschaften vorgebracht werden. Zu Treu und Glauben. 19. Herr Collorafi wiederholt bis zum Überdruss, dass MCDONALD's wider Treu und Glauben handle. Das Gericht wird im Gegenteil feststellen, dass Herr Collorafi seit Ende 1996 aufgehört hat, nach Treu und Glauben zu handeln. Die Chronologie der Tatsachen zeigt dies: - bis Ende 1996 befindet sich Herr Collorati in einer mehr als komfortablen Lage (vgl. unsere früheren Schriftsätze, Nr. 9 bis 11, und oben Nr. 16). Rechnet man alo hinzu bereits genannten Zahlen, das Gehalt seiner Ehefrau, beträgt der Betrag der Einkünfte des Haushalts in 9 Jahren und 5 Monaten 10.034.935 Frs (vgl. Bericht Husson- Dumoutier, S. 46). lesiens 18 mois.

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