Collo gegen McDo

Entscheidungen · 26.10.2001

Urteil Handelsgericht Antibes – SARL B & O

Entscheidung des Handelsgerichts Antibes vom 26.10.2001.

Art
Gerichtsentscheidung
Gericht
Das Handelsgericht Antibes
Datum
26.10.2001
Parteien
Der Gesellschaften des Franchisenehmers

Zusammenfassung

Übersichtsblatt

Urteil über die gerichtliche Liquidation — Handelsgericht Antibes · 26. Oktober 2001

Überblick: Urteil der ersten Kammer des Handelsgerichts Antibes, mit dem ein Insolvenzverfahren gegen die SARL B et O (Gastronomiebetrieb, Quartier des Combes, route de Grasse in Antibes) eröffnet wird, deren Geschäftsführer Bernard Collorafi ist.

Das Wesentliche

Am 23. Oktober 2001 hat Bernard Collorafi in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer die Zahlungseinstellung der SARL B et O angemeldet. In der Verhandlung ergibt sich aus den erteilten Auskünften, dass die Sanierung des Unternehmens offensichtlich unmöglich ist; der Antragsteller beantragt die gerichtliche Liquidation. Durch kontradiktorisches Urteil im ersten Rechtszug unter Bezugnahme auf Artikel L 622-1 des Code de commerce entscheidet das Gericht wie folgt:

  • stellt die Zahlungseinstellung fest und eröffnet ein Verfahren der gerichtlichen Liquidation;
  • setzt den Zeitpunkt der Zahlungseinstellung vorläufig auf den 26. April 2000 fest;
  • bestellt Herrn Salon zum Insolvenzrichter (juge-commissaire; Stellvertreterin Frau Petit);
  • ernennt Maître Gilles Gauthier in Valbonne zum Liquidator.

Das Urteil ordnet die Inventarisierung der Vermögenswerte, die Einreichung der Forderungsliste innerhalb von zehn Monaten und die vorgeschriebenen Bekanntmachungen an. Die Verfahrenskosten werden als bevorrechtigte Kosten eingestuft.

Tragweite

Diese Entscheidung markiert das rechtliche Erlöschen einer der Betriebsgesellschaften von Bernard Collorafi, einige Jahre nach der Kündigung der Unternehmenspachtverträge, über die der Franchisenehmer mit McDonald's im Streit lag.

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GESCHÄFTSNUMMER IM ALLGEMEINEN REGISTER: 2001 004880 Enalument, 132 Déboura. forf. Total Greffe 437 25 Г.V.A,-*9,0% - Totsl TTC 15t, A Le Scen tou HANDELSGERICHT ANTIBES ERSTE KAMMER URTEIL VOM 26.10.2001 KLÄGER : HERR COLLORAFI BERNARD 21 B CHEMIN DE L'ESTELLE 06110 LE CANNET VERTRETER: CoMPARAiSSANT eN PERSONNé ************************* BEKLAGTE : SARL B ET O (SARL) QUARTIER DES COMBES ROUTE DE GRASSE 06600 ANTIBES VERTRETER: ZUSAMMENSETZUNG DES GERICHTS BEI DER VERHANDLUNG UND BERATUNG: VORSITZENDER : HERR IPPOLITO BEISITZENDE(R) RICHTER : HERR CIAMPI HERR SALON ***: ************** GERICHTSSCHREIBER BEI DER VERHANDLUNG: MAÎTRE Francoise REES VERHANDLUNG IN DER SITZUNG VOM 24.10.2001 ***** ************** Ca COPLEUR SISTRES CHRE AM 23. OKTOBER 2001 HAT HERR COLLORAFI BERNARD GESCHÄFTSFÜHRER DIE ERKLÄRUNG DER ZAHLUNGSEINSTELLUNG ABGEGEBEN FÜR: SARL B ET O (SARL) QUARTIER DES COMBES ROOTE DE GRASSE 06600 ANTIBES NEBENSTELLE: / ANTIBES B 408 592 236 ( 97 H 38) TÄTIGKEIT: GASTRONOMIE (SPEISENZUBEREITUNG) GESCHÄFTSBEZEICHNUNG: KEINE GESCHÄFTSFÜHRER: HERR COLLORAFI BERNARD WOHNHAFT: 21 B CHEMIN DE L'ESTELLE 06110 LE CANNET DER SCHULDNER EINERSEITS UND DER PERSONALVERTRETER ANDERERSEITS WURDEN GELADEN UND BENACHRICHTIGT, IN DER BERATUNGSKAMMER (CHAMBRE DU CONSEIL) AM 24. OKTOBER 2001 ZU ERSCHEINEN, AN WELCHEM TAG DER SCHULDNER ERSCHIENEN IST UND DIE SACHE ZUR BERATUNG GESTELLT WURDE; DIE STAATSANWALTSCHAFT WURDE GEMÄSS DEM GESETZ BENACHRICHTIGT; ERSCHIENEN: - HERR BERNARD COLLORAFI, GESCHÄFTSFÜHRER ERÖRTERUNG IN ANBETRACHT DESSEN, DASS AUS DEN IN DER SITZUNG ERTEILTEN AUSKÜNFTEN HERVORGEHT, DASS DIE SANIERUNG DES UNTERNEHMENS OFFENSICHTLICH UNMÖGLICH IST: DASS DER KLÄGER DIE GERICHTLICHE LIQUIDATION BEANTRAGT; DASS DAHER UNMITTELBAR EIN VERFAHREN DER GERICHTLICHEN LIQUIDATION GEMÄSS ARTIKEL L 622-1 DES HANDELSGESETZBUCHS (CODE DE COMMERCE) ZU ERÖFFNEN IST; AUS DIESEN GRÜNDEN HAT DAS GERICHT NACH BERATUNG GEMÄSS DEM GESETZ, ENTSCHEIDEND DURCH KONTRADIKTORISCHES URTEIL UND IN ERSTER INSTANZ: IN ANBETRACHT DES ARTIKELS L 622-1 DES HANDELSGESETZBUCHS (CODE DE COMMERCE); == S0EA0 2085809 08 00.L01 9STA9 FESTGESTELLT DEN ZUSTAND DER ZAHLUNGSEINSTELLUNG VON: SARL B ET O (SARL) QUARTIER DES COMBES ROUTE DE GRASSE 06600 ANTIBES NEBENSTELLE: / OOVRE EIN VERFAHREN DER GERICHTLICHEN LIQUIDATION GEGEN SIE ERÖFFNET: SETZT VORLÄUFIG DEN ZEITPUNKT DER ZAHLUNGSEINSTELLUNG AUF DEN 26. APRIL 2000 FEST BESTELLT EINES DER MITGLIEDER DES GERICHTS ALS: RICHTERKOMMISSAR: HERR SALON STELLVERTRETENDE RICHTERKOMMISSARIN: FRAU PETIT ERNENNT: MAÎTRE GILLES GAUTHIER - OPHIRA II - 630 RTE DES DOLINES SOPHIA ANTIPOLIS 06560 VALBONNE - ALS LIQUIDATOR (MANDATAIRE LIQUIDATEUR); BESTIMMT, DASS DER BETRIEBSRAT ODER MANGELS EINES SOLCHEN DIE PERSONALDELEGIERTEN, ODER MANGELS DIESER DIE ARBEITNEHMER, INNERHALB DES UNTERNEHMENS EINEN ARBEITNEHMERVERTRETER BENENNEN, UND ZWAR GEMÄSS ARTIKEL 1622-2 ABSATZ 2 DES HANDELSGESETZBUCHS (CODE DE COMMERCE), UND DESSEN NAMEN UND ANSCHRIFT DER GERICHTSSCHREIBEREI INNERHALB VON ZEHN TAGEN AB DEM VORLIEGENDEN URTEIL MITTEILEN, ODER MANGELS DESSEN EIN PROTOKOLL ÜBER DAS FEHLEN (PROCÈS-VERBAL DE CARENCE) ERSTELLT WIRD; BESTIMMT, DASS NACH DEN BESTIMMUNGEN DES ARTIKELS L621-18 DES HANDELSGESETZBUCHS (CODE DE COMMERCE) EIN GENAUES VERZEICHNIS DER VOM SCHULDNER GEHALTENEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDE ERSTELLT WIRD; BESTIMMT, DASS DER LIQUIDATOR DIE FORDERUNGSLISTE INNERHALB VON ZEHN MONATEN AB DEM TAG DER BEKANNTMACHUNG IM B.O.D.A.C.C. DER BENACHRICHTIGUNG DER GLÄUBIGER ÜBER DIE ANMELDUNG EINZUREICHEN HAT; ORDNET DURCH DEN GERICHTSSCHREIBER ALLE IN SOLCHEN SACHEN VORGESCHRIEBENEN BENACHRICHTIGUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN GEMÄSS DEM DEKRET VOM 27.12.1985 AN; BESTIMMT, DASS DIE KOSTEN VORRANGIGE VERFAHRENSKOSTEN SIND; SO ENTSCHIEDEN UND VERKÜNDET IN ANTIBES AN DEM TAG, IN DEM MONAT UND IN DEM JAHR, DIE AM KOPF DER VORLIEGENDEN ENTSCHEIDUNG STEHEN, UND HABEN UNTERZEICHNET DER VORSITZENDE UND DER GERICHTSSCHREIBER DER GERICHTSSCHREIBER DER VORSITZ

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