Collo gegen McDo

Korrespondenz · 05.02.2002

Unwahrheiten (4)

Vierte Notiz „Unwahrheiten“: die Kritik des Gerichts an den Mieten, gegenübergestellt der Nutzungsentschädigung, die es McDonald’s zuspricht.

Art
Argumentationsnotiz
Datum
05.02.2002
Parteien
McDonald’s France gegen Bernard Collorafi

Zusammenfassung

Übersichtsblatt

Notiz „Unwahrheiten“ (4) — Dokument der Akte Collorafi · 5. Februar 2002

Überblick: Vierte Notiz der Reihe „Unwahrheiten“: Sie stellt zwei die Mieten betreffende Elemente des Urteils vom 8. März 2000 einander gegenüber, um aus Sicht von Herrn Collorafi deren Widerspruch hervorzuheben.

Das Wesentliche

Die Notiz zitiert das Urteil vom 8. März 2000, wonach McDonald’s „in Zeiten eines Wirtschaftskriegs unverständliche Mietsätze“ angewandt habe und von der im Vertrag vorgesehenen Spanne hätte abweichen müssen, um es den Gesellschaften von Herrn Collorafi zu ermöglichen, wieder Rentabilität und Liquidität zu erlangen. Sie stellt fest, dass dieselben Richter McDonald’s dennoch für die sechs Monate nach den als missbräuchlich beurteilten Kündigungen eine Nutzungsentschädigung zugesprochen haben, die 50 % über den Mieten liegt.

Tragweite

Notiz, die aus Sicht von Herrn Collorafi auf eine Unstimmigkeit zwischen der vom Gericht geäußerten Kritik an den Mieten und der Nutzungsentschädigung hinweist, die es der Gegenpartei dennoch zugesprochen hat.

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Volltext

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UNWAHRHEIT 4 Die Richter schreiben im Urteil vom 8. März 2000: „Die Gesellschaft McDonald's hat in Zeiten des Wirtschaftskriegs unverständliche Gebührensätze angewandt und hätte aus der im Vertrag vorgesehenen Bandbreite ausbrechen müssen, damit die Gesellschaften von Herrn COLLORAFI zur Rentabilität und Liquidität zurückfinden können." Dieselben Richter sprechen der Gesellschaft McDonald's eine Nutzungsentschädigung für 6 Monate - nach den missbräuchlichen Kündigungen - zu, die 50 % über den Gebühren liegt.

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